Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 8 (August 1902)
- Article
- Das Endurtheil in der Konitz-Affaire
- Date
- 1902-08-01
- Page
- 411 (sequence 3)
- Language
- German
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Das Endurthei! in der ^onitz-Affaire. 411 kommenden Schrei gehört. Fräulein Helene von Grabowski ist bereits in dem Vorverfahren vernommen. Ihre Aussage ist nach dem Bescheide des Ersten Staatsanwalts zutreffend gewürdigt. Allerdings ist dem Fleischergesellen Moritz Lewy, der wiederholt zeugeneidlich leugnete, den Ernst Winter gekannt und mit ihm verkehrt zu haben, diese Bekanntschaft nachgewiesen und er deshalb wegen wissenschaftlichen Meineids rechtskräftig verurtheilt worden, aber es kann nicht zugegeben werden, daß diese Bekanntschaft, wie der Antragsteller meint, es dem Moritz Lewy leicht gemacht habe, den Ernst Winter in das Lewv'sche Haus zu lecken. Dafür, daß Moritz Lewv den Ernst Winter in das Lewv'sche Haus gelockt hat, mangelt es überdies an jedem thatsächlichen Anhalte. Es ist im Gegentheil durch den weiter unten zu 3, 14 erwähnten Abwesenheitsbeweio des Moritz 9ewv dargethan, daß er zu der ausschlaggebenden Zeit mit Ernst Winter gar nrcht in Berührung gekommen ist, ihn also auch nicht in das Lewy'sche Haus gelockt haben kann. 2. Blutmord aus Aberglauben. Wenn auch die Ansicht, daß Blutmorde von Juden aus Aberglauben begangen werden, in der Litteratur mehrfach vertreten wird, so ist doch auch nicht zu überscheu, daß diese Ansicht als irrig von angesehenen Persönlichkeiten bekämpft wird. Ob und welche Bedeutung den verschiedenen schriftstellerischen Aenßerungen über diese Frage beizulegen ist, kann hier aber vollständig dahingestellt bleiben, da die Entscheidung über den Antrag aus Gründen, die in der Untersuchungssache selbst liegen, so, wie geschehen, getroffen werden mußte. Zu 1. Am 15. März 1900 haben der Mediziualrath Dr. Müller und der praktische Arzt Dr. v. Lukowicz eine Leichenschau hinsichtlich der am 13. März 1900 im Mönchsee aufgefundenen Leichentheile (der Brust und des Baucheoj sowie hinsichtlich des am 13. März 1900 früh auf dem evangelischen Kirchhofe gefundenen rechten Armes vorgenommen. Am 28. März haben der Medizinalrath Dr. Müller und Dr. Bleske die Leichenöffnung hinsichtlich der vorbezeichneten Leichcntheile sowie hinsichtlich des am 30. März 1900 im Mönchsee herausgesischten linken Oberschenkels, welche sämmtliche Leicheutheile bis dahin in Spiritus aufbewahrt gewesen waren, vorgenommen. Bei dieser Leichenöffnung haben Dr. Müller und Dr. Bleske ihr Gutachten dahin abgegeben, daß der Tod des Winter durch Verblutung eingetreten sei und zwar aus den durchschnittenen Halsgefäßen. Am 18. April 1900 haben Dr. Müller und Dr. Bleske die Leichenöffnung hinsichtlich des am 15. April 1900 (Ostersonntag) in einem schlammigen