Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1902)
- Article
- Berlin
- Date
- 1902-06-01
- Page
- 376 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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376 Im deutschen Reich. geistigen Störungen vorgekommen sind, ob er erblich belastet ist. Ich kann nur sagen, daß er mit einem Größenbewußtsein, ich will nicht sagen mit Größenwahn, behaftet ist. Seine Rede am 6. Juni d. Js. in Berlin war derartig, daß man sich wundern muß, daß ein Herr, der Offizier gewesen, der Jura studiert hat, der den höchsten Kreisen angehört, sich in einer solchen maßlosen Weise aus. drücken kann . . . Graf Pückler (unterbrechend): Es war eben nothwendig. — Dorf.: Seien Sie doch still! — Sachverständiger: . . . sich solche Schimpfereien erlaubt. Wenn er auf die Juden schimpft, wie kommen die Glogauer Juden dazu, daß diese ganz besonders beschimpft werden? — Graf Pückler: Aber das ist doch für mich beschimpfend, daß der Mann über meine geistigen Eigenschaften schimpft. Das ist doch ein Skandal, man wird immer wie ein Schuft behandelt. — Sachverständiger: Verfolgungsideen kommen zum Vorschein in jener Rede, wo er behauptete, daß man ihn in der Schweiz habe vergiften wollen. — Graf Pückler (schreiend): So ist es auch gewesen. Wenn ich sage, jo ist es gewesen, dann ist es so. Ich möchte mal sehen, wenn Sie Gift schlucken müssen. — Vors, macht den Angeklagten, der innncr schreit, auf die Folgen aufmerksam und droht ihm sofortige Abführung in dreitägigen Arrest an. Der Sachverständige kommt auf die Vergistungsgeschichte zurück und erklärt: Da kann man den Mann nicht mebr für normal halten. — Graf Pückler: Dann sind Sie es auch nicht, ich werde Ihnen meinen Kartellträger schicken. — Vors.: Setzen Sie mich nicht in die Lage, Sie abfühlen zu lassen! — Sachverständiger: Es würde sich empfehlen, den Angeklagten auf sechs Wochen in eine Landes-Jrrenanstalt zu bringen.. Ich be? antrage dieses. Während der hierauf folgenden Berathuug des Gerichtshofes führt Graf Pückler laute Selbstgespräche: Das ist unerhört! Ich, der ich für Deutschland fechte; das ist eine Beleidigung! — Das Urtheil lautet: Das Gericht steht auf dem Standpunkt, daß Graf Pückler im Besitz seiner Geisteskräfte ist. In der Besprechung mit Metscher sieht das Gericht die Schließung eines mündlichen Pachtvertrages, da Graf Pückler auch die Pacht regelmäßig in Empfang genommen hat. Metscher war zur. Errichtung der Feldbahn berechtigt, die Zerstörung hätte ein Unglück zur Folge haben können, wenn nicht zufällig ein Vorarbeiter vorausgegangen wäre und den Schaden bemerkt hätte. — Graf Pückler wird zu sechs Wochen und Inspektor Kirchner zu vier Wochen Gefängniß verurtheilt und ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Die vier Arbeiter wurden fteigesprochen. Das Gericht geht von der Ansicht aus, daß