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Im deutschen Reich · 1902-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1902) · p. 374

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1902)
Article
Berlin
Date
1902-06-01
Page
374 (sequence 9)
Language
German
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374 Im deutschen Reich. wären, hätten Sie in meinem Lokal doch nichts zu befehlen." Es half aber alles nichts; Herr Bruhn und seine Leute —- zumeist Angestellte des genannten Blattes — setzten ihr Lärmen fort, folgten auch den Ruhegeboten der herangeeilten Schutzleute nicht und setzten der wiederholten Aufforderung zum Verlassen des Lokals Widerstand entgegen. Als es schließlich doch gelang, die unwillkommenen Gäste los zu werden, hatte sich auf dem Platze vor dem Cafs eine große Menschenmenge angesammelt. Gegen Herrn Bruhn als Führer dieser Expedition und Dirigenten der Gesänge hat Herr Fiering Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gestellt". — Dieser Bericht wurde von der „Sraatsbürger-Ztg." zwar mit Entrüstung.als unrichtig bezeichnet, in einem Eingesandt der „Berliner Ztg." aber vollinhaltlich von Herrn Fiering selbst bestätigt, der auch die Herren Bruhn und Genossen wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruches anzeigte. Am 29. Mai kam die Angelegenheit vor dem Berliner Schöffengericht zur Verhandlung, in welcher derVertheidiger Bruhns,RechtsanwaltUlrich,besonders bestritt, daß es sich um einen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruch handeln kenne. Das Urtheil lautete auf „schuldig des einfachen Hausfriedensbruchs,, für den eine Geldstrafe von 30 Mark als angemessen erachtet wurde. Diese Verurtheiluug seines antisemitischen Ges in nu n gsgen offen Wilhelm Bruhn wegen eines im Eafö Riedel früh 6H4 Uhr begangenen so einfachen Hausfriedensbruches dürfte den konservativen Reichtstagsabgeordneten für Labiau-Wehlau, Herrn von Masiow, tief erregt haben. Der von seiner Königeberger „philosemitischen Jugendschwärmerei" gründlich geheilte wackere Herr hatte bekanntlich im Reichstage seiner natürlich irrtbümlichen Annahme Ausdruck gegeben, daß nur „die Leute, denen auch eine tausendjährige Vergangenheit nicht das Kainszeichen von der geschwungenen Rase abwischen kann, früh um 6 Uhr im Cafs fitzen, während die Kavallerieoffiziere die Rekruten einexerzieren". Der, offenbar für „stumpfnasige" Gesinnungsgenossen und waschechte Antisemiten sehr eingenornmcne Kavalier hätte sichcr.Herrn Bruhn nicht zugetraut, daß dieser nach lustigem Gelage kurz nach 6 Uhr morgens 12 Mk. für Kaffee bezahlen, den Morgenjchlummer der Nachbarschaft störende Gesänge dirigieren und dabei zu seinem Nachtheile erfahren würde, daß Morgenstunde Gold im Munde hat. Ueber den Verlauf der am 19. Juni in Glogau stattgehabten Verhandlung der Strafkammer des dortigen Landgerichts gegen Pückler und Genossen wegen Zerstörung der Feldbahn des Rittergutsbesitzers Metscher berichtet das „Berl. Tageblatt:" „Den Vorsitz führt Landgerichtsdirektor Schmutier, die Anklage vertritt Erster

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