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Im deutschen Reich · 1902-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1902) · p. 372

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1902)
Article
Berlin
Date
1902-06-01
Page
372 (sequence 7)
Language
German
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372 Im deutschen Reich. muffe er als Thäter gelten. § 193 StGB, stehe ihm nicht zur Seite. Zweck der Extraausgabe sei nicht gewesen, Schäden in sachlicher Weise zu geißeln, sondern nur, hämische und beleidigende Angriffe gegen die „Viktoria" zu richten, Reklame für die „Hochwacht" zu machen und Abonnenten zu fischen. In dem Communiqus komme etwas von „Lüge und Heuchelei" vor; es liege nahe, zu erwägen. auf wen diese Bezeichnungen mehr passen. (Ob diese Stelle in der Urteilsbegründung auf Herrn von Mosch, bczw. nur auf diesen sich bezog, war nicht recht ersichtlich.) Panschte habe sich durch den Druck der Extraausgabe, Wolff durch den Druck des von Koffert veröffentlichten beleidigenden Extrablattes strafbar gemacht. Das Gericht habe gemeint, daß sich ein empörenderes Vergehen als das des Koffert, kaum denken laffe; deshalb habe der Gerichtshof ihn zu 9 Monaten Gesängniß, v. Mosch, der nicht der Hauptschuldige bei der Herausgabe der Extraausgabe gewesen, zu 300 Mk. Geldstrafe, Hermann zu 100 Mk., Parischke zu 50 Mk., Wolff zu 30 Mk. Geldstrafe verurtheilt, den Beleidigten die Befugniß der Urtheilsveröffentlichung zugesprochen und auf Unbrauchbarmachung der Platten und Formen erkannt. Von einem Einschreiten gegen den als der Theilnahme verdächtig nicht beeidigten Rechtsanwalt Jüngst, den Leiter des antisemitischen „Volksbundes", ist bisher noch nichts bekannt geworden. Das Organ des von Hans von Mosch, Prof. Förster, Joh. Wilberg und dem Rechtsanwalt Jüngst geleiteten antisemitischen „Volksbundes", die „Deutsche Hochwacht", benutzt eine Mittheilung des „Lokal-Anzeigers", daß in der Nähe von Aarhus in Jütland die verstümmelte Leiche eines jungen Mädchens, die Tochter eines Hosbesitzers gefunden worden sei, um ein kleines Blutmord-Märchen zu fabrizieren. An den Bericht, die Behörden hätten für die Entdeckung des Thäters erfolglos eine hohe Belohnung ausgesetzt, schließt sich nachstehende feinsinnige Bemerkung: „Junges Mädchen (doch keine Jüdin), im Walde bei der Stadt (vergl. Brezinawald bei Polna), Hals durchschnitten (vergl. Xanten, Polna, Tisza-Ezlar. Skurcz, Könitz,) kern Lustmord, kein Raubmord, keine Rachethal, kein Mörder gefunden, hohe „Belohnung". Schiller, Rauch, Wienecke; George, Judenrechercheure, auf nach Aarhus, an die Arbeit, zur Unterstützung der zweifellos abgesandten „Kriminalinfpektoren"!! Das muß ein christlichdänischer Fleischermeister gewesen sein. Man untersuche vor allem seinen Mist, und man wird Därme finden. Ob nicht die Berliner Kriminalpolizei bei der Schwere des Falles ausnahmsweise auf. dänischem Gebiete helfend eingreifen könnte?" — Wundem kann

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