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Im deutschen Reich · 1902-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1902) · p. 341

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1902)
Article
Die bayrischen Parlamentarier jüdischen Glaubens
Date
1902-06-01
Page
341 (sequence 9)
Language
German
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Die bayrischen Parlamentarier jüdischen Glaubens. 341 Nicht weniger als 325 Empfangsberechtigte gab es noch in Bayern, als im Jahre 1874 sich 73 Gemeinden von Unterfranken und Aschaffenburg mit einer gemeinsamen Petition um das Abschneiden dieses Zopfes bei der Kammer bemühten. Gelegentlich der Discussion, die über diese Angelegenheit stattfand, machte Frankenburger darauf aufmerksam» daß es mit der Staatsverfassung nicht übereinstimme, wenn Angehörige einer Religionsgesellschaft zu Cultuszwecken einer andern Religionsgesellschaft zumal in einer so kränkenden und lästlgen Weise Beiträge leisten müssen. Dies wurde auch allgemein anerkannt und eine Gesetzesvorlage über Abschaffung der Judenfteuern ohne Entschädigungspflicht in Aussicht gestellt, die aber erst am 29. Juli 1880 zur Verhandlung und mit 76 gegen 65 Stimmen zur Annahme gelangte. Einem Anträge des Abgeordneten Frankenburger ist es auch zu verdanken, daß am 19. April 1872 unter allseitiger Zustimmung die Summe von 550C) fl. zur Aufbesserung der gering dotierten Rabbrnerstellen in den Etat eingestellt wurden, eine Forderung, welcher Minister v. Lutz mit den Worten zustimmte: „Nachdem die Israeliten an den Zuschüssen für andere Kulte mitzahlen, ist es nicht mehr als billig, wenn ein Antrag wie der vorliegende die Berücksichtigung des h. Hauses findet." So hat Frankenburger durch Wort und That sich um das Judenthum verdient gemacht. Dagegen hat er in den Kulturkämpfen, die namentlich am Anfänge der 80er Jahre die bayerische Abgeordnetenkammer bewegten, sich absolutes Schweigen auferlegt, so daß selbst das leitende Organ der bayerischen Centrumspartei nach seinem Tode anerkennen und Hervorheden mußte, daß Frankenburger als scharfer Denker und vornehmer Charakter für Culturpaukereien nie zu haben war.*) Die letzte Zeit seines Lebens war für Frankenburger eine schwere Leidenszeit. Zwei Jahre lang hat sein starker Geist gerungen mit dem Leiden des Körpers. Ost von entsetzlichen Schmerzen gepeinigt, war er doch noch im Landtage, im Plenum, wie im Ausschuß, wie ein verwundeter Held auf dem Posten, bis der Tod ihn am 18. Juli 1889 niederwarf. Als die Kunde seines Ablebens in die Landeshauptstadt gekommen war, erklärten die „Münchener Neuesten *) Damit es auch an Humor nicht fehle, sei noch erwähnt, daß der jetzt verflossene Preußen- und Judenfresser Dr. Sigl, als derselbe 1886 im Zellengefängniß von Nürnberg einen Teil seiner zahlreichen Preßsünden abbüßte, den jüdischen Rechtsanwalt Frankenburger in persönlichen Angelegenheiten zu Rathe gezogen hat.

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