Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1902)
- Article
- Die bayrischen Parlamentarier jüdischen Glaubens
- Date
- 1902-06-01
- Page
- 339 (sequence 7)
- Language
- German
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Die bayrischen Parlamentarier jüdischen Glaubens. 339 Minister v. Lutz in der Sitzung vom 30. Juni 1870 eine Redewendung sich entschlüpfen ließ über Advokaten, die dem in die Kanzlei eintretenden Juden die Tabaksdose Zum Schnupfen Hinhalten, mußte er es sich gefallen lassen, daß Frankenburger ihm das Ungeziemende einer solchen Aeußerung entgegenhielt, worauf der Minister bedauernd sich entschuldigte. Daß aber Frankenburger in jüdischen Dingen auch kein Unwissender gewesen, das erfahren wir aus Aeußerungen seines Mundes. Als nämlich am 20. Mai 1870 Abgeordneter!)r. Sepp bei Berathung über Abschaffung der Todesstrafe einige Srilenhrebe auf das Alte Testament sich leistete, sagte Frankenburger: Ich habe einst unfreiwillig mich mit dem Studium des Alten Testaments befassen müssen und daraus soviel profitiert, behaupten zu dürfen, daß I)r. Sepp vom Alten Testament nicht viel versteht. „Ich muß namentlich einer Behauptung, daß das Alte Testament als Quelle der Blutrache zu betrachten sei und daß dasselbe sogar mit der Inquisition in Verbindung gebracht werden kann, widersprechen und ihr einen von jaUcit israelitischen Theologen als maßgebend für die Auslegung der heiligen Schrift anerkannten allgemeinen Satz entgegenstellen, daß die heilige Schrift in der den Menschen verständlichen Redeweise spreche. Es ist Grundsatz der israelitischen Theologen, daß die Worte der heiligen Schrift nicht alle wörtlich zn nehmen sind, und in der That würde die wörtliche Auslegung nicht selten zum Unsinn führen." Ebenso als ein Abgeordneter mit Beziehung auf die biblische Darstellung über die erste Königswahl in Israel den Modus der indirekten Wahl der Landtagsabgeordneten eine „alttestamentarische Einrichtung" nannte, äußerte Frankenburger die Anjicpl, daß dieser Vergleich, „auf einem mir nicht ganz unbekannten Gebiete" keineswegs zutreffend sei, vielmehr das bayerische Wahlgesetz in direktem Widerspruche mit den Grundsätzen des Alten Testaments sich befinde. Frankenburger, der allezeit kampfbereite Anwalt der Schwachen, der für jedes gekrankte Recht ein Herz voll sittlichen Ernstes und einen starken Ausdruck der Entrüstung hatte, wie sollte er nicht auch für das gekränkte Recht seiner Glaubensgenossen bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Wort ergriffen haben? Als im April 1870 in der Kammer davon die Rede war, daß sogar bei Besetzung der Lehrstellen an den technischen Anstalten auf das Verhältniß der Confessionen Rücksicht genommen werden solle, fragte Fr., ob denn der Staat zwischen Katholiken und Protestanten vettheilt und auf die verfassungsmäßigen Rechte Andersgläubiger keine Rücksicht genommen werden solle? Dann hätte die Wissenschaft ein Ende. Er verlangt Aufklärung, ob denn au bayerischen Anstalten keine Juden angestellt