Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1902)
- Article
- Die bayrischen Parlamentarier jüdischen Glaubens
- Date
- 1902-06-01
- Page
- 338 (sequence 6)
- Language
- German
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338 Hm deutschen Reich. Gelegenheit hatte, als einer der besten Kenner des Etats und als Finanzpolitiker ersten -Ranges oft während der Dauer einer ganzen Sitzung das leitende Wort zu führen; und unstreitig die größten Verdienste hat Frankenburger sich als ständiger Referent über den Militäretat für die Erhaltung der Wehrkraft und Schlagfertigkeit der Armee erworben. Allgemein bewundert wurde es, daß Frankenburger dieses umfangreiche Referat in den letzten Jahren seiner parlamentarischen Thätigkeit in nur 3 Tagen fertig stellte. Es war wohl dieses zuletzt erwähnte Verdienst, für welches die Krone ihn auszeichnete durch Verleihung des Michaelsordens I. Klasse. Wenn Frankenburger auch einmal äußerte: „Ich weiche von dem Principe, dessen Richtigkeit und Notwendigkeit ich einmal erkannt habe, niemals mehr ab", so war er doch andererseits gemäß seiner eignen Erklärung keineswegs ein Doctrinär, der die Form über das Wesen stellt. Vielmehr -war er ein Feind aller und insbesondere der juristischen Förmlichkeiten, in welchen er den Keim vieler Prozesse erkannte. Zum Rechtsprechen genügt nach seiner Ansicht nicht das theoretische Wissen allein, dazu gehört vielmehr auch ein praktischer Blick nebst Kenntniß der sich immer fortentwickelnden und neugestaltendeu Lebens- und Verkehrsverhältnisse, die der Jurist sich nur mitten im Volke erwerben kann. Was sich so im Stillen der Volksseele weiterbildet, darauf zu lauschen und das zum Ausdruck zu bringen, ist Aufgabe der Gesetzgebung. Wenn sonach Frankenburger vom juristischen Krimskrams keine allzu hohe Meinung hatte, so entwickelte er doch für die Ehre des Standes der Anwälte, die im Frack ebenso hoch stünden wie der Staatsbeamte im goldgestickten Kragen, eine hinreißende Beredsamkeit, während er andererseits für die Verbesserung der Lage der Staatsbeamten die größten Verdienste für sich in Anspruch nehmen darf. Welches Verhältniß hatte Frankenburger zum Judenthum'? Diese Frage beben f hier am Schlüsse noch der Aufklärung, soll nicht im Bilde seiner Persönlichkeit eine Lücke bleiben. Daß ein Mann vom solchem Hochsinn und solcher Vorurteilslosigkeit, das ehemalige Verwaltungsmitglied der Cultus-Gemeinde Nürnberg, an deren Wohlthätigkeitseinrichtungen er allezeit lebhaften Anteil genommen*), weit entfernt davon, aus seiner Zugehörigkeit zum Judenthum ein Gehennniß zu machen, vielmehr keine auch nur antisemitisch scheinende Aeußerung in der Kammer durchgehen ließ, ohne sie zu rügen und zurückzuweiseu, wird uns nicht Wunder nehmen. Sogar als *) Vgl. B. Ziemlich: Die isr. Kultusgemeinde Nürnberg. S. 33 ff.