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Im deutschen Reich · 1902-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1902) · p. 331

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1902)
Article
Ein Buch zur Abwehr [Rezension]
Date
1902-06-01
Page
331 (sequence 9)
Language
German
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Ein Buch zur Abwehr. 331 folgen, ist bei der Fülle des Gebotenen nicht möglich, ist auch nicht Aufgabe einer Besprechung, die nur die Aufmerksamkeit weiterer Kreise auf dieses apologetische Werk lenken will, da es eine treffliche Handhabe bietet, eine gerechtere und unparteiische Würdigung des Judcuthums anzubahncn und vorzuberciten. (Line nicht gewöhnliche Kenntniß des Islams und der religiösen Bewegungen innerhalb dieser Religion, über die der Verfasser verfügt, seht ihn in die Lage, die Wucht seiner Argumente mit dem Hinweis auch aus die Erscheinungen und Thatsachen innerhalb der Welt des Islams zu verdoppeln. So vermag er die Einseitigkeit in der Auffassung Hartmann's, als ob das Jmmanenzpnnzip spezifisch christlich wäre, damit zu beleuchten, daß dieses Prinzip sowohl bei den Mystikern des Judenthums, den Vertretern der Kabbala und des Chassidismus, als auch bei den Mvstikern des Islams wiederkehrt und den Anschauungen der Derwische zu Grunde liegt. Wichtiger ist noch, daß er die so cjt und von so Vielen betonte Behauptung, daß Beschneidung, Sprache des Gottesdienstes und die rituellen Vorschriften eine „nationale Schranke" bildeten, mit dem Hinweis zu entkräften vermag, daß ja der Islam dieselben Merkmale an sich trage. — Bekanntlich wird bei den Mohamedanern die Beschneidung im Knabenalter vollzogen, die Sprache des Gottesdienstes fitr alle Bekenner des Islams ist die arabische, Reinheitsgesetze, Waschungen, die Ramadanfeste zählen zum Inhalt der religiösen Vorschriften, und dennoch dürfte keinem einfallen, den Islam zu einer „nationalen Religion" zu stempeln, der 200 Millionen Bekenner zählt und verschiedene Völker und Stämme umfaßt. Der Islam mit seinen strengen Vorschriften und Gesetzen liefert auch den schlagendsten Beweis, daß nicht „das Joch des Gesetzes" die Ausbreitung des Judenthums verhinderte, sondern weil dieses aus inneren Gründen auf Missionsbestrebuugcu verzichtet batte. Hervorhebeu möchte ich noch den zwingenden Nachweis, den Schr. Harnack gegenüber sühn, daß folgende drei Gedankenkreise den jüdischen Gesetzeslehreru zur Zeit Jesu geläufige Begriffe waren und zu den ursprünglichen Gütern , der Synagoge gehören: die Gedankreise nämlich, in welchen H. die Verkündigungen des Eoaugeliums zusammenfaßt, und die nach seiner Darlegung die „religiösen Erlebnisse", das Wesen der Lehre Christi kennzeichnen und zwar: 1. Das Reich Gottes und sein Kommen. 2. Gott der Vater und der unendliche Werth der Menschenseele. 3. Die bessere Gerechtigkeit und das Gebot der Liebe. Sie sind ein Ausfluß jener rabbinischen Weisheit, die

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