Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1902)
- Article
- Die französischen Revolutionsmänner und die Judenemanzipation
- Date
- 1902-05-01
- Page
- 269 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2316602-2316689-2316694-2329578--09548-2329654- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die französischen Revolutionsmänner und die Hudenemanzipation. 269 widerspruchsvoll und ist doch ausweislich der Ergebnisse der geschichtlichen Forschung nicht unrichtig, daß die französischen Juden ohne den Ausbruch der Revolution wahrscheinlich früher in den Besitz der Haupttheile der Rechte gelangt wären, welche ihnen am 27. September 1791 eingeräumt wurden. Allerdings hatte sich in diesen beiden Jahren die constituierende Nationalversammlung mehrfach auch mit den Juden besaßt und manches gethan, um ihren Beschwerden gerecht zu werden; allein zu der vollständigen Gleichstellung mit den übrigen Franzosen konnte sie sich trotz Erklärung der Menschenrechte, trotz Aufhebung der Feudallasten und der Beseitigung der Standesvorrechte nicht entschließen; der in den Menschenrechten ausgesprochene Grundsatz der Rechtsgleichheit aller Unterthanen blieb vorab den Juden gegenüber unangewendet. Wäre die Emancipation lediglich der Conseguenzmacherer, wäre sie der Principienreiterei entsprungen, wahrlich, die Nationalversammlung würde nicht zwei Jahre damit gewartet haben. Die zögernde, bedächtige und mit dem Charakter einer constituierenden Versammlung doch kaum zu vereinbarende abwartende Haltung der Nationalversammlung entzieht aber der obigen Behauptung vollständig den Boden. Die Nationalversammlung handelte in diesen Fragen nicht unter dem Einfluß abstrakter Theorien und Dogmen, sondern sie ließ sich durch nüchterne, realpolitische Erwägungen leiten, sie schritt erst dann zu der Emancipation, als sie diese für genügend vorbereitet erachtete, sie hat sich — dies ist ganz besonders zu betonen — hierbei von jeder Uebereilung und Uebcrstürzung ferngehalteu und die allgemeine Emancipation der vorausgegangenen partiellen vtle Krönung folgen lasten. Man kann wohl der Versammlung vorwerfen, daß ihre Politik den Juden gegenüber eine allzu ängstliche war, aber der Vorwurf ist vollkommen unbegründet, daß sie sich unter dem Banne eines starren Doktrinarismus hierbei befunden habe; und ee ist das große Verdienst von Lncien Brun, diese Legende durch unanfechtbare Argumentation der Art bekämpft zu haben, daß hinfort für sie überhaupt kein Platz mehr vorhanden ist. Die Nationalversammlung hat sich bei vielen Beschlüssen und gesetzgeberischen Maßnahmen durch einseitigen Dogmatismus bestimmen lasten; die Befolgung der Dogmen, wie sie Jean Jacques Rousseau insbesondere ausgestellt hat, galt ihr als die erste Aufgabe der zu der Neuordnung des Staatswesens berufenen Vertteter der Nation. Der Vorwurss den Tarne gegen die Versammlung in solch' gewuchtiger Weise erhoben hat, der Vorwurf, datz dieselbe sich durch die Ideologen habe beeinflussen lassen, ist im Allgemeinen sicherlich gerechtfertigt; aber bei der Emancipatton der Juden war die Versammlung von aller Ideologie