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Im deutschen Reich · 1902-05-01 · Heft 5 (Mai 1902) · p. 268

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 5 (Mai 1902)
Article
Die französischen Revolutionsmänner und die Judenemanzipation
Date
1902-05-01
Page
268 (sequence 2)
Language
German
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26S Im deutschen Reich. denen eine größere Anzahl von Juden wohnte. Die Kommission vernahm eine Anzahl von Vertretern der jüdischen Gemeinden und legte das Ergebnis ihrer Arbeiten in einem von Malesherbes Unterzeichneten Bericht an den König nieder, der von hohem Interesse ist. Es geht aus ihm hervor, daß man beabsichtigte, die Rechtsstellung der Juden ganz wesentlich zu verbessern; wenn auch die Kommission sich nicht entschließen kennte,. die vollständige Emanzipation in Vorschlag zu bringen, so betrachtete sie doch die Einräumung der wesentlichsten und wichtigsten staatsbürgerlichen Rechte für erforderlich. Die Vorbereitungen, einen längst unhaltbar gewordenen Zustand zu beseitigen, waren also auch bezüglich der getroffen, als die Revolution ausbrach; auch insoweit zeigt sich die Richtigkeit der insbesondere von Tocqueville und Taine vertretenen Ansicht, daß die Revolution das, was bereits vorhanden war, vielfach nur weiter entwickelt habe. Schon hieraus ergiebt sich, daß die Behauptung von Herz! und Rordau mit der geschichtlichen Entwickelung nicht im Einklang steht. Die Bemühungen der in ihren letzten Zügen liegenden Bourbonenmonarchie zur Verbefferung der Lage der Juden müssen um so mehr anerkannt werden, als die öffentliche Meinung sich gegenüber diesen Bestrebungen recht indifferent verhielt. Mit elementarer Gewalt verlangte die öffentliche Meinung eine Reform an Haupt und Gliedern des Staates, der Emanzipation der Juden redete sie dagegen nur selten das Wort. Insoweit hat Mar Rordau allerdings Recht, wenn er sagte, daß die Emanzipation nicht durch eine an* widerstehliche Kundgebung des Volkswillens erzwungen worden sei. Es ist von hohem Werth, daß Lucien Brun aus den Cahiers-für die Generalstaaten den Nachweis erbringt, daß die meisten Wünsche, welche sich auf die Juden beziehen, in Klagen über deren Wucher und in der Forderung austönen, durch energische Maßnahmen die christliche Bevölkerung hiergegen zu schützen; nur selten begegnet man der Anregung, daß die Gesetzgebung sich auch mit der Rechtslage derselben befasse (qiTon pronne en con- »ideration le sorfc <r-s Juifs) und man muß daher Brun beiftimmen, wenn er erklärt, daß die Mehrheit der Bevölkerung der vollständigen Gleichstellung der Juden mit den übrigen Franzosen nicht eben besonders günstig gesinnt gewesen sei. Angesichts dieser Verhältnisse wird es erklärlich, daß die Emancipation der Juden erst am 27. September 1791 proclamiert wurde, also zu einer Zeit, in welcher der alte Staat und die alte Gesellschaft bereits vollständig zertrümmert waren, zwei Jahre, nachdem die Generalstaaten sich versammelt hatten, um den Neubau des Staates vorzunehmen. Es klingt in sich

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