Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1902)
- Article
- Zwei hessische Kammersitzungen
- Date
- 1902-05-01
- Page
- 265 (sequence 6)
- Language
- German
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Zwei hessische Kammcrfiyungcn. 26:'» Muthe zur Ehre. Er hat eine Wahrheit sagen wollen, die ihm zu sagen vielleicht näher Liegt als manchem andern. Meine Erklärung dient, dem Wunsche, daß nicht durch die Aeußerung des Herrn Antragstellers die Meinung entstehe, der Richter habe in einer Weise widerrufen wollen, zu der er keine Veranlassung und auch keine Verpflichtung hatte". Trotzdem auch der Minister vr. Dittmar sich in derselben Weise äußerte wie der Abgeordnete I)r. Gutfleisch, kamen die Abgeordneten Welfs und Köhler immer wieder auf eine Bemängelung der UrtheilSbegründung zurück; insbesondere suchte der Abgeordnete Köhler die Glaubwürdigkeit der Behauptung, daß die nichtjüdische Bevölkerung in Oberbessen es mit dem Eide nicht so genau nehme wie die jüdische, durch einen Hinweis auf das Kol-Nidre-Gebet zu bekämpfen wobei er die oft genug widerlegte antisemitische Behauptung, daß durch dieses Gebet alle im Jahre geleisteten Schwüre und Eide aufgehoben werden könnten, wieder auftischte. Oer Abgeordnete Dr. Guts!eisch erwiderte darauf: „Es ist unrichtig und ganz und gar den Thatsachen und bekannten Verhältnissen widersprechend, daß es ein Gebet, speziell das Kol-Nidre-Gebet, gebe, in dem der Jude sich loslöse von allen Verpflichtungen, die er übernommen hat, speziell von den Verpflichtungen gegenüber den Ehristcn. Es handelt sich darum, daß unter Umständen in gewissen religiösen Formalitäten eine Lossagung von falschen innerlichen Gelübden stattsinden kann, die jemand in schwacher oder trüber Stunde sich selbst gegeben hat. Keine mosaische Vorschrift besteht, die den Juden entbindet von mehr oder weniger feierlichen Versprechungen und Gelübden, die er anderen gegenüber gegeben hat. Die gegentheilige Auffassung stammt lediglich aus dem Umstande, daß in den Auszügen, die den Kritiken der Herren Antisemiten zu Grunde zu liegen pflegen, der entscheidende Passus des betreffenden Theiles der Vorschriften weggelassen ist." Unter der Wucht dieser Widerlegungen versuchten die Interpellanten immer wieder den Eindruck ihrer Niederlage abzuschwächen, konnten es aber nicht verhindern, daß die Debatte nach und nach im Sande verlief. Bemeikenswerth erschien nur noch die Aeußerung Köhlers: „Die „Staatsbürger-Zeitung" ist ein deutsch-sociales Blatt. Ich stelle dem Herausgeber dieses Blattes zwar persönlich nahe, aber was darin steht, geht mich im großen Ganzen nichts an. Was die preußischen Blätter schreiben, dafür bin ich nicht verantwortlich." Daß ganz zuletzt der Abgeordnete Wolfs noch jagte: „Die Sache hat sich in Wohlgefallen aufgelöst, da der betreffende Richter den Sinn seiner Worte anders aufgefaßt haben will", erregte fast allgemeine Heiterkeit. Den Interpellanten