Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1902)
- Article
- Zwei hessische Kammersitzungen
- Date
- 1902-05-01
- Page
- 266 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2316602-2316689-2316694-2329576--09544-2329651- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
266 Im deutschen Reich. war es aber wohl dabei nicht heiter zu Muthe, denn darüber waren sie gewiß nicht im Zweifel, daß nun der „Antisemiten - Erlaß" in Hessen als feste Norm gelten werde und daß Lei der Mehrheit der hessischen Bevölkerung die von Juden geleisteten Eide durch keine Verballhornisierung eines harmlosen jüdischen Gebetes an Glaubwürdigkeit verlieren können. Der hessische Justizminister Dr. Dittmar hat sich ebenfalls von dem Verdachte gereinigt, mit den Antisenriten durch dick und dünn zu gehen. Ob man Hessen wegen seines judenreinen Richterstandes beneidet oder nicht, mag noch zweifelhaft sein; daß es aber viele giebt, welche Hessen um den „Schlippe-Erlaß" beneiden, welcher die schlimmsten antisemitischen Störungen des bürgerlichen Friedens verhindert, ist weit minder zweifelhaft. Immerhin läßt sich erhoffen, daß nicht nur in Hessen, sondern überall in Deutschland die Justiz nicht darauf wartet, bis irgend ein Dreschstegelredner es absichtlich oder unabsichtlich dahin bringt, daß der Justiz „ein todtgemachter Jude auf dem Präsentierteller gebracht' wird", sondern vielmehr der Reichsgerichts-Entscheidung Rechnung trägt, wonach selbst das Strafe verdient, was die Stimmung erzeugt, welche Gewaltthätigkeiten möglich macht. In einem Kultur- und Rechtsstaats kann und darf es nicht die Aufgabe der Regierung sein, der Stimmung leicht zu verführender Masten zu folgen, sondern sie muß auf das Volt erziehlich wirken und dadurch die Stimmung erzeugen, bei welcher Recht und Gerechtigkeit die Oberhand behalten? Alphonse Levj.