Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1902)
- Article
- Zwei hessische Kammersitzungen
- Date
- 1902-05-01
- Page
- 264 (sequence 5)
- Language
- German
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Im deutschen Reich 264 jetzigen Erklärung des Justizministers der ÄntisemiLen- Ertaß die Ehre habe, ein Adoptivkind desselben zu sein. Schon vorher hatte der freisinnige Abgeordnete l)r. Gutfleisch erklärt: „Ich habe mich darüber gefreut, daß der Minister die Verantwortung für den Erlaß auf sich nimmt. Sie alle werden froh j'in, daß in dieser Weise die Regierung eine Erklärung giebt, welche nach meiner Ueberzeugung gut und geeignet ist, den religiösen Frieden zu sichern." Trotz der in dieser Kammersitzung am 11. März erlittenen Abfuhr unternabnien die antisemitischen Abgeordneten in der Sitzung ain 14. März durch eine Anfrage, die Handhabung der Rechtspflege am Amtsgericht Darmstadt 1 betreffend, einen neuen Vorstoß, dem der Justizminifter aber sofort die Spitze abbrach. Er erklärte nämlich, die Regierung sehe sich in dem vorliegenden Falle zu einem disciplinarijchen Einschreiten um so weniger veranlaßt, als der über die Anfrage gehörte Richter erklärt habe, die Behauptung, daß ganz im Allgemeinen die eidliche Aussage eines Juden zuverlässiger sei, als die eines anderen Religionsangob origen, sei weder von ihm beabsichtigt gewesen, noch thatsächlich ausgestellt werden. Darauf versicherte der Abgeordnete Köhler, durch tiefe Antwort einigermaßen befriedigt zu fein, da sie durchblicken lasse, daß die Negierung die Fassung der Urtheilsbegründung thatsächlich nicht billige, und der Richter selbst gewissermaßen Abbitte geleistet habe. Das letztere bestritt aber der srcisinnige Abgeordnete \>r. Gtttfleisch mit größter Entschiedenheit. Es sei in der That wahr, daß die Bekenner der mosaischen Religion es mit der Heilighaltung des Eides sehr ernst nehmen. Der Redner fügte hinzu: „Es muß bei dieser Gelegenheit gesagt werden, daß laut der Kriminalstatistik für das deutsche Reich festgestellt ist, daß während des ganzen Jahrzehntes von 181*0— 1900 in der Provinz SLarkenburg nur drei Fälle vorgekommen sind, in welchen Juden wegen Meineides verurtheilt wurden, und zwar in den letzten fünf Jahren von 1895 ab nicht ein einziger Fall, bei einer doch vorzugsweise handellreibendeu jüdischen Bevölkerung von etwa 10000 Seelen. - In der Provinz Oberhessen, die im Allgemeinen laut Kriminalstatistik bezüglich der Meineide leider nicht gut beleumdet ist — sind in den zehn Jahren von 1890—1900 nur zwei Verurtheilungen von Juden wegen Meineides erfolgt; in Rheinhessen, welches soviel ich weiß etwa 9—10000 Juden hat, kein einziger Fall." Am Schlüsse seiner weiteren Ausführungen erklärte der Abgeordnete: „Was der Richter gesagt hat, ist richtig; daß er es gesagt hat, gereicht seinem