Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1902)
- Article
- Zwei hessische Kammersitzungen
- Date
- 1902-05-01
- Page
- 263 (sequence 4)
- Language
- German
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Zwei hessische Kammersiyungen. 26:; Damit war die Niederlage der Antisemiten besiegelt, deren Rückzug der Abgeordnete Wolff durch eine nicht ungeschickte Rede zu decken versuchte. Indem er an die Bemerkung des Justizministers anknüpfte, daß die antisemitische Bewegung heute nicht mehr so hoch, gehend wie zu der Zeit sei, als die bekämpfte Verfügung erlassen wurde, bat er im Interesse der Juden selbst, den Erlaß zu den Akten zu Legen. Jener Erlaß sei nicht mehr nöthig, denn man habe ausreichende reichsgesetzliche Bestimmungen, um einen in dieser Beziehung Schuldigen zu strafen. Der Redner konnte es sich jedoch nicht Versager!, dabei auf die Eingabe der hessischen Juden zu kommen, welche die Anstellung zu Richtern betraf, von der er schlankweg behauptete' daß nach wie vor die große Masse des Volkes es nicht gern sehe, wenn Juden zu Richtern angestellt würden. Er wisse wohl, daß die Anstellung der richterlichen Beamten ein Recht der Krone sei und das Ministerium nur Vorschläge zu machen habe. Und nun fügte er wörtlich hinzu: „Mir ist ein Fall bekannt, daß ein getaufter Jude zur Anstellung gelangt ist. Ich kann das nicht billigen, weil ich weiter nichts darin sehe, als — man nehme mir diese Aeußerung nicht übel — eine Prämie auf die Gesinnungslosigkeit. Wenn unser Ministerium einmal nicht anders kann, als einen Juden der Krone vorzuschlagen, so soll es das auch thun; mir persönlich ist ein Jude, der dem Glauben seiner Väter treu bleibt, ein orthodoxer Jude, zehnmal lieber, als ein Reform-Jude, und hundertmal lieber, als einer, der nur des äußern Vortheils willen den Glauben wechselt und oies Scheinmanöver macht: besser kann man es nicht nennen, denn Jude bleibt er doch." Damit hätte die Debatte schließen können, aber der Abgeordnete Köhler konnte nicht umhin, nochmals aus den „Antisemiten-Erlaß" zurückzukommen, um es als schlimm zu bezeichnen, daß man den jüdischen Theil der Bevölkerung in besonderen Schutz nehme, den Antisemiten aber nicht gleichen Schutz gewähre. Es sei garnicht Sache der Justiz gewesen, einzugreifen, sondern Sache der Verwaltung welche seiner Zeit das Vereins- und Versammlungsrccht streng genug gehandhabt und Versammlungen aufgelöst habe, wenn nur das Wort „Jude" gefallen sei. Die Justiz hätte garnicht nöthig gehabt, auch ihrerseits verwaltend vorzugehen, sondern hätte warten können, bis ihr einmal ein todtgemachter Jude auf dem Präsentierteller gebracht würde; den werde ste aber von den Antisemiten nicht bekommen können. — Die Heiterkeit, welche diese merkwürdige Aeußerung erweckte, veranlagte den Redner in demselben Tone fortzufahren und besonders darüber sich zw entrüsten, daß nach der