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Im deutschen Reich · 1902-05-01 · Heft 5 (Mai 1902) · p. 261

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 5 (Mai 1902)
Article
Zwei hessische Kammersitzungen
Date
1902-05-01
Page
261 (sequence 2)
Language
German
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Zwei hessische Kammersitzungcn- 261 schon im Jahre 1890 verschiedene im Odenwald vorgekommene Hetzereien das hessische Justizministerium veranlaßt, die Staatsanwaltschaften anzuweisen, in allen solchen Fällen im Interesse des öffentlichen Friedens Klage zu erheben. Die bezügliche vom dem hessischen Oberstaatsanwalt, fetzigen Generalstaatsanwalt Schlippe, ergangene Verfügung, hatte als sogenannter „Antisemiten-Erlaß" einen Sturm in der judenseindlichen Preffe erregt und schon im Jahre 1894 den Abgeordneten Köhler-Langsdors zu einer Interpellation im Landtage veranlaßt. Aber wie immer, wenn die Regierungen den antisemitischen Terroristen gegenüber standhaft bleiben, beruhigten sich diese damals, als ihnen regierungsseitig kurz und bündig erklärt wurde, jener Erlaß entspreche der Anschauung des Ministeriums, wonach bei antisemitischen Beleidigungen die Behörden zum Schutze der in ihrem Rechtsfrieden bedrohten Juden einzugreifen hätten. Jahre hindurch hatten sich die bessischen Antisemiten dabei beruhigt; jetzt aber erachten sie den Zeitpunkt als günstig, jenen verhaßten Erlaß zu durchlöchern. Am 11. März d. I. hatte sich nun die hessische Kammer mit einer Interpellation der Abgeordneten Köhler und Genossen zu beschäftigen, in welcher eine Vorlegung des erwähnten Erlasses verlangt und die Regierung gefragt wurde, ob das Einschreiten der Großhcrzoglichen Staatsanwaltschaft gegen die Redaktion der Offenbacher „Deutschen Volksmacht" wegen Beleidigung Salomon Berlins in Großen-Busek aus den „Schlippeschen Erlaß" zurückzuführen sei*). Die Begründung der Interpellation durch den Abgeordneten Köhler veranlaßtc den Justizminister I)r. Dittmar zu der folgenden bemerkenswerthen Aeußerung: „Ich kann kaum glauben, daß der Herr Abgeordnete Köhler der Meinung ist, wenn zu der Verletzung der individuellen Jntereffen eines Juden auch ein Angriff auf die Rechtsordnung, auf *) Inzwischen hat am 26. April d. I. das Schöffengericht zu Gießen de:' Redakteur der antisemitischen „Deutschen Volksmacht" zu Offenbach, Nenther, wegen Beleidigung des Handelsmannes Berlin von Großen-Buseck, zu 4 Wochen Gefängniß vcrurtheilt. In einer Mittheilung aus Großen- Buseck, die die „Volkswacht' seiner Zeit veröffentlichte, war nämlich in Bezug aus Berlin behauptet worden, dieser habe einen Einbruchsdiebstahl fingiert, weil er gegen Diebstahl versichert gewesen sei und die Schadensumme habe einheimsen wollen. In der Verhandlung ist aber nachgewiesen worden, daß es sich nicht um einen fingierten Diebstahl handelte, daß vielmehr dem nicht entdeckten Thäter Gold- und andere Sachen im Werthe von 500 Mk. in die Hände gefallen'sind, und daß der Bestohlene den Schaden selbst hat tragen müssen, weil er gegen Diebstahl nicht versichert war.

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