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Im deutschen Reich · 1902-05-01 · Heft 5 (Mai 1902) · p. 260

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 5 (Mai 1902)
Article
Zwei hessische Kammersitzungen
Date
1902-05-01
Page
260 (sequence 1)
Language
German
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260 Im deutschen Reich. Zwei hessische Kammersthungen. sich erwarten ließ, hat die Behandlung der Interpellation Peltasohn im preußischen Landtage die Antisemiten in andern deutschen Staaten zu Verstoßen ermuthigt, die vielleicht gerade deshalb, weil die Veranlassung zu denselben unverkennbar war, nahezu schadlos geblieben sind. Der antisemitische Jubel über den Erfolg des Antrags Heim in beiden bayerischen Kammern und über die ministerielle Zusicherung, bezüglich der Anstellung von Juden im Staatsdienste der Stimmung der Bevölkerung möglichst Rechnung zu tragen, erwies sich als verfrüht. Die Stellung der bayerischen Regierung hat, der ablehnenden Abstimmung der bäuerischen Prinzen bei dem Anträge Heim entsprechend, durch die betreffende Verhandlung keine bemerkbare Veränderung erfahren. Zu solcher war keine Veranlassung; denn die Stimmung der bayerischen Bevölkerung, auf welche Rücksicht genommen werden sollte, scheint einen neuen Anstellungen jüdischer Richter nicht ungünstigen Umschwung erfahren zu haben. Hierzu trug dos Bekanutwerden der Thatsache bei, daß der Antrag Heim seine Entstehung norddeutschen Einflüffen verdanke. Kaum bester als den bäuerischen Antisemiten ist es den hessischen Judenfeinden ergangen. Nachdem sie die vielbesprochene Aeußerung des Justizminifters Dittmar, daß man anderwärts Hessen um seinen judenreineu Richterstand beneide, in eine siegesfrohe Stimmung versetzt hatte, mußten sie zu ihrem Leidwesen erfahren, daß die hessische Regierung keineswegs geneigt sei, sich von einer kleinen Landtags-Fraktion auf inhumane Bahnen leiten zu lasten. Die hessischen Antisemiten nahmen zu ihrer größten Verblüffung wahr, daß das hessische Justizministerium nach wie vor den festen Willen hegt, es als ein öffentliches Jntereffe anzujeheu, den religiösen Frieden zu schützen und deshalb Beleidigungen hessischer Staatsbürger abzuwehren, welche diesen nur ihres Glaubens oder ihrer Abstammung wegen zugefügt werden. Während in manchen anderen Staaten die Staatsanwaltschaften solche Juden, die von Antisemiten beleidigt wurden, auf den Weg der Privatklage -zu verweisen pflegen, haben

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