Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 4 (April 1902)
- Article
- Rechtsschutzbericht
- Date
- 1902-04-01
- Page
- 215 (sequence 16)
- Language
- German
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Jahresbericht. 2l5 ZuchLhausverwalLungen gesorgt wird. Das Erfreuliche bei der Beschäftigung mit dieser Frage war, festzustellen, wie wenig Juden im Zuchthause sitzen. Als Curiosum möchte ich nur noch erwähnen, daß wir nicht allen antisemitischen Anregungen ablehnend gegenüberstehen. So fand ich vor einiger Zeit in einer angesehenen konservativen Zeitung die Anregung eines antisemitischen Anwalts, doch dahin zu wirken, daß den getauften Juden nicht gestattet würde, alte, bewährte deutsche Familiennamen nach der Taufe auzunehmen. Es sei doch geradezu schrecklich, daß man den Kech's, Kersten's :c. nicht mehr ansehen könne, daß sie früher Cohn, den Belew's re., daß sic früher Baruch hießen. Dies ist einmal eine antisemitische Gejetzesanregung, der wir sympathisch gegenüberstehen. Wir würden es durchaus unterstützen, wenn diejenigen Juden, die aus der Armee austreten, nicht bloß mit der Verpflichtung zum Weitertragen der Uniform, sondern auch mit der Verpflichtung zur Fortführung ihrer bisherigen ehrlichen Namen entlasten werden. In zahlreichen Verwaltungsfragen hatten wir Gelegenheit, uns zu bethätigen. Wir hatten beinahe mit allen Verwaltungszweigen zu thun. Ich erwähne eine Vorstellung beim Ccnsistorium von Pommern gelegentlich der Hctzthütigkcit des Pastors Krösell. Dieselbe batte den Erfolg, daß dem Pastor Krösell ein Dortrag über den Ritualmord untersagt wurde. Wir haben gerade bei Verwaltungsbehörden, wie wir zu unserer Freude feststellen müssen, vielfach großes Verständniß gefunden. Ich erinnere z. B. an das Vorgehen der Polizeibehörden gegen den antisemitischen Straßenhandel. Wir halten wiederholt Anlaß, nach dieser Richtung hin die Hilfe des Berliner Polizeipräsidiums anzurufen, und wir müssen es dankbar begrüßen, daß wir diesen Straßenhandel, der ja eine große Belästigung war, von den Berliner Straßen vollkommen vertrieben haben. Wir hatten uns früher wiederholt über die antisemitischen Weihnachtsflugblatter zu beklagen. Sie sind im letzten Jahre anscheinend garnicht mehr bemerkt worden. Wir hatten auch in diesem Jahre die Veranstaltung getroffen, daß wir Gegenflugblätter in Bereitschaft hielten. Es war aber nicht erforderlich, von denselben Gebrauch zu machen. Auf dem Gebiete der Justizverwaltung haben wir einige ganz interessante Entscheidungen zu konstatieren. So ist z. B. im vorigen Jahre die Frage wieder praktisch geworden, ob ein gläubiger Jude verpflichtet fei, einer Zeugenvorladung am Versöhnungstage Folge zu leisten. Das Landgericht I in Berlin hatte einen Juden, der zum Versöhnungstage als Zeuge vorgeladen war und vor dem Termin.