Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 4 (April 1902)
- Article
- Rechtsschutzbericht
- Date
- 1902-04-01
- Page
- 214 (sequence 15)
- Language
- German
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214 Im deutschen Reich. lauen Erklärungen, welche schließlich der bayrische Justizminister abgab, nur eine unverbindliche Verbeugung vor dem Ccntrum darstellen sollten. Auch in der Frage der Gleichberechtigung der Juden bei der Besetzung staatlicher Acmter ist unserem Vereine wenig Möglichkeit zu positiven Eingriffen gegeben. Wir sind dauernd bemüht, Material zu sammeln und die Gemüther aufzurütteln. Wir sind auch hier überzeugt, daß dieser Appell an die Gerechtigkeit auf die Dauer nicht ungehört bleiben kann. Eine andere Frage von größerer politischer Bedeutung, die uns beschäftigt hat, ist z. B. die Schächtfrage. Wir haben mit der Frage dauernd zu thun. Gerade hier sind außerordentlich viele juristische Schwierigkeiten in der Praxis zu überwinden. Es würde zu weit führen, diese Schwierigkeiten hier des Näheren zu erläutern. Wir glauben zu der Hoffnung berechtigt zu sein, daß auch auf diesem Gebiete unsere Thätigkeit schließlich von Erfolg gekrönt sein wird. Wir haben bei Erörterung der Schächtfrage wiederholt Gelegenheit genommen, vor dem Berliner Thierjchuh-Verein zu warnen, der unter der Flagge des Thierschutzes Agitation für den Antisemitismus treibt. Sie werden sich alle des in unsrer Zeitschrift veröffentlichten Briefes erinnern, in dem der verehrte Herr College Fuchs sich in energischer Weise die Belästigungen des Berliner Thierschutzvercius verbeten hat. Infolge dieses Briefes ist der beabsichtigte Bauernfang den Herren in jüdischen Kreisen nicht gelungen. Ich bitte übrigens diesen Berliner Thierschuhverein nicht mit dem sehr nützlich wirkenden „Deutschen Thierschutzverein" zu verwechseln. Dauernd hat uns ferner die Frage der Heranziehung der Juden zum Schöffen- und Geschworenen-Dienst beschäftigt. Es ist das eine Frage, die auch erhebliche juristische Schwierigkeiten bietet, da die Auswahl der Schöffen und Geschworenen einem Ausschuß übertragen ist, auf den die Justizverwaltung nach dem Gesetze keinen Einfluß ausüben soll. Immerhin haben wir auch hier gefunden, daß ein energisches Vorgehen meist Erfolg gehabt hat, und insbesondere gerade dann, wenn man mit der nöthigen Offenheit an alle Betheiligten herangetreten ist. Wir hatten auch wiederholt Gelegenheit, uns mit dem Gefangenen-Wesen zu beschäftigen. Namentlich ist, seitdem die Juden nicht mehr in gemeinsamen Zuchthäusern untergebracht werden, die Frage wiederholt erörtert worden, ob für die Seelsorge der Juden in ausreichender Weise gesorgt werde. Wir haben Gelegenheit genommen, wiederholt Umfragen zu halten, und haben zu unserer Freude feststellen können, daß in weitgehender Weise für Seelsorge von d,en