Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 4 (April 1902)
- Article
- Rechtsschutzbericht
- Date
- 1902-04-01
- Page
- 212 (sequence 13)
- Language
- German
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212 Im deutschen Reich. Nach meiner persönlichen Auffassung sind dies sogar die gefährlichsten Gegner, die damit anfangen, daß sie keine Antisemiten seien, die aber betonen, daß man auf die antisemitischen Strömungen in der Bevölkerung Rücksicht nehmen müsse. Man erhebt damit eben den Pöbel-Antisemitismus auf ein Podest, auf dem er erst eine politische Bedeutung erlangt. Es ist interessant, daß aus Anlaß dieser Erörterungen ein hervorragendes Mitglied unserer Anwaltschaft eine Umfrage bei hiesigen jüdischen Notaren veranlaßt hat. Es ist vom Justizminister behauptet worden, eine größere Anzahl Christen trage Bedenken, sich in intimen Familienangelegenheiten an jüdische Notare zu wenden. Sie Statistik hat zunächst ergeben, daß bei 86 jüdischen Notaren 18 600 christliche notarielle Mandanten, nebenbei bemerkt, darunter auch der Herr von Ploeh, und nur 6975 jüdische notarielle Mandanten nachgewiesen wurden. Es ist aber auch versucht worden, soweit dies möglich ist, — diese Statistiken haben selbstverständlich nur eine bedingte Bedeutung — der Frage näher zu treten, wie weit Christen in intimen Familienangelegenheiten die Inanspruchnahme jüdischer Notare zu ver» meiden suchen, und es ist, wie zu erwarten war, sestgestellt worden, daß gerade in intimen Familienangelegenheiten Christen mit besonderer Vorliebe zu jüdischen Notaren gehen, weil diese meist ihren Gesellschaftskreisen ferner stehen. Ich bin überzeugt, daß auch umgekehrt bei intimen Familienangelegenbeiten jüdische Clientel mit Vorliebe zu christlichen Notaren geht. Die Erklärungen des Herrn Justizministers SchoenstedL sind leider für die Erörterungen in den Parlamenten anderer Bundesstaaten vorbildlich gewesen. Wir haben demnächst in Heffen gleiche Erörterungen erlebt, bei denen auf die Erklärungen des preußischen Ministers Bezug genommen wurde. Herr Minister Dittmar erklärte auch dort, daß principrelle Bedenken gegen die Anstellung eines jüdischen Richters nicht existierten. Aber wie der Jude beschaffen sein soll, dem einmal in Wahrung dieses principiellen Standpunktes die Anstellung als Richter in Hessen zu Thei! wird, das vermag ich Ihren nicht zu sagen. Ich weih auch nicht, ob die Phantasie des Herrn Ministers Dittmar so weit geht, daß er jetzt bereits eine Vorstellung von dem Juden hat, den er einmal als Richter anstellen wird. Es ist charakteristisch, daß die Kammer Sn einer Resolution die Erwartung ausgesprochen hat, daß bei Anstellung der Beamten principiell der Standpunkt der religiösen Gleichberechtigung gewahrt bleibt. Für diese Resolution haben fast sämmtliche Mitglieder der Kammer, auch die liberalen, gestimmt; jeder aber aus anderen Erwägungen heraus, die einen, weil sie sagten: Wenn man principiell Gleichberechtigung