Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 4 (April 1902)
- Article
- Rechtsschutzbericht
- Date
- 1902-04-01
- Page
- 211 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Jahresbericht. 211 und davon wird unter unserer Betheiligung in sehr reichlichem Maße Gebrauch gemacht. Das ist auch noch ein einigermaßen erfreulicher Theil unserer ThäLigkeit, denn da kann man doch unter Umständen herzlich lachen. Aus unserer Zeitschrift sind Ihnen überaus zahlreiche Fälle bekannt, in denen wir gegenüber schwersten Schmähungen feststellen konnten, daß an den Mitthcilungcn nichts Wahres war, oder daß diejenigen, gegen welche sich die Angriffe richteten, garnicht Juden waren. Interessant ist, daß Verlag und Redaktion der „Sachscuschau" in Magdeburg sich veranlaßt gesehen hat, in einer Proklamation ihren Lesern mitzutheilen, es sei der Zeitung unmöglich, ferner die Namen von Juden zu nennen, da das Verlangen gestellt werde, daß die Redaktion die Wahrheit der auf Juden bezüglichen Mittbeilungen nachprüfe und verantworte. Die Proklamation schließt mit den Worten: „Anders kann man sich unter den heutigen Gesetzen nicht mehr gegen das gemeingefährliche Treiben des jüdischen Denuncianteuvereins schützen." Wie schrecklich sind doch unsere Gesetze, die es Herrn Faßhaucr nicht gestatten, Juden die schwersten Gesetzcsverlctzungen vorzuwerfen, wenn er sie nicht beweisen kann! Es ist charakteristisch — das will ich noch erwähnen — welche Bestrafung gerade den Herrn Faßhauer veranlaßt hat, diese Proklamation zu erlassen. In der „Sachsenschau" war berichtet worden, kurz nach der Ermordung der Anna Hruza habe der Schächter Moritz Kurzweil in Goltsch-Jenikau an den Rabbiner Goldberg in Polna ein Packet gesandt, dessen Inhalt als „Parfüm" deklariert war. Es habe sich, als das Packet von der Post angehalten wurde, berausgestellt, daß in dem Packet Fläschchen waren, in denen sich schwarzrothe Kügelchen befunden hätten, und diese Kügelchen wären als Blutkügelchen von Autoritäten festgestellt worden. Es gelang uns, Herrn Kurzweil zu ermitteln. Derselbe stellte eine Beleidigungsklage gegen Herrn Faßhauer in Magdeburg an. Als Herr Faßhauer gefragt wurde, wie er seine Bezichtigung beweisen wolle, wies er dies als eine ganz unbillige Zumuthung zurück. Wenn ich, m. H., zu größeren politischen Fragen, die uns in letzter Zeit beschäftigt haben, übergehe, so muß ich vor allen Dingen die parlamentarischen Erörterungen über die Anstellung jüdischer Richter und Notare erwähnen, und da kommen wir allerdings aus eines der traurigsten Kapitel. Leider hat in diesen Fragen Preußen den Vortritt. Sie erinnern sich Alle, m. H., der Interpellation Peltasohn. Ich brauche auf Einzelheiten nicht cinzugehen. Sie erinnern sich auch der Stellungnahme unseres Justizministers Schönstedt, der sehr energisch betonte, daß er kein Antisemit sei, daß er aber auf die Strömungen der Bevölkerung immerhin Rücksicht nehmen müsse.