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Im deutschen Reich · 1902-04-01 · Heft 4 (April 1902) · p. 210

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 4 (April 1902)
Article
Rechtsschutzbericht
Date
1902-04-01
Page
210 (sequence 11)
Language
German
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210 Im deutschen Reich. Gedicht bot zweifellos erhebliche Angriffspunkte. Der betreffende Dichter, der die Hochzeitstafel mit diesem Poem schmücken wollte, hat sich sicherlich dabei nichts Böses gedacht. Aber, m. H., wir müffen uns eben darüber klar werden, wie vorsichtig wir sein müssen, um den Antisemiten keinerlei Handhabe zu geben. Wir haben wiederholt auch Gelegenheit genommen, Juden darauf hinzuweisen, daß das Annoncieren in antisemitischen Blättern mit der Würde eines vornehmen jüdischen Kaufmanns nicht vereinbar ist. Ich weise Sie darauf hin, daß Herr Bruhn, als er über diese Frage einmal in antisemitischen Kreisen interpelliert wurde, etwa erklärt hat: „Wenn die Juden so dumm sind, bei uns zu annoncieren, so nehmen wir ihr Geld, unsere Leser kaufen doch nicht bei Juden!" DaS ist die richtige Antwort für diejenigen, die dort annoncieren, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Aeußcrung, daß die Antisemiten nicht bei Juden kaufen, berechtigt ist oder nicht. Auch der Jude ist meines Erachtens zu verachten, der mit dem Annoncieren in der „Staatsbürger-Zeitung" Geld verdient. Ob die Antisemiten zu ihm kommen oder nicht, geschädigt ist er, wenn er auch Geld verdient, in den Augen jedes Juden, der selbstbewußt den uns aufgedrungcnen Kulturkampf mitkämpft. Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch die Warnung wiederholen , den Absatz antisemitischer Zeitungen durch das Kaufen derselben zu unterstützen. Es ist wiederholt feftgcstellt worden, namemlrch in früheren Zeiten — jetzt hat es ja glücklicherweise nachgelaffen — daß ein erheblicher Theil dieser antisemitischen Zeitungen von dem Tagesabsatz lebt, zu welchem die Juden 'beigetragen haben. Es ist uns wiederholt begegnet, daß dies damit entschuldigt wurde, es sei doch wichtig, daß man die Presse überwache. Da kann ich Ihnen, um diese Frage einmal definitiv zum Abschluß zu bringen, die Versicherung geben, daß die Presse in unserm Vereine so energisch überwacht wird, daß Sie sich Alle damit zufrieden geben können. Gerade diese Preßüberwachung — ich will bei diesem Kapitel noch etwas verweilen — ist ein sehr erheblicher Theil unserer Thätigkeit, und diese Thätigkeit ist auch von einer großen Bedeutung. Gerade auf diesem Gebiete haben wir den einzigen wirksamen Schutz gegen Beleidigungen; denn wenn es selbst möglich ist, einmal einen Antisemiten auf einer strafrechtlich verfolgbaren Beleidigung festzunageln, vergeht meist bis zur schließlichen Bestrafung so lange Zeit, daß der entstandene Schaden nicht mehr gut gemacht werden kann. Hier ist es von ungeheurer Bedeutung,-daß der § 11 des Preßgesetzes die Möglichkeit giebt, Berichtigungen thatsächlicher Alt zu veranlassen

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