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Im deutschen Reich · 1902-04-01 · Heft 4 (April 1902) · p. 205

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 4 (April 1902)
Article
Rechtsschutzbericht
Date
1902-04-01
Page
205 (sequence 6)
Language
German
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Jahresbericht. 205 Fenster hinaus. Er weiß, daß seine Reden weiter verbreitet werden, und muß auch diese Wirkung berücksichtigen. Es wird auch der Gedanke vom Reichsgericht angedentct. daß unter dem Eindruck solcher brutalen Reden auch die Juden zu Gewaltthätigkeiten veranlaßt werden könnten. Wie schwer übrigens eine solche Judikatur sich Bahn bricht, geht aus einem Urtheil des Landgerichts II zu Berlin hervor, an welches das Reichsgericht einen der Fälle Pückler zur anderwciten Verhandlung verwiesen hatte. Das Landgericht II erklärte wiederum, es könne sich nicht überzeugen, daß wirklich dem Grasen Pückter die Vorstellung vorgeschwebt habe, daß seine Reden zu Gewaltthätigkeiten führen könnten. Die Rede, um die es sich hier handelte, enthält z. B. den Passus: „Die bedrängten Völker müssen sich selbst Helsen. Das wird ohne Blut, viel Blut nicht abgehcn." So amüsiert Graf Pückler seine Leute! Gegen das Urtheil des Landgerichts I! ist Revision beim Reichsgericht eingelegt worden. M. H., ich will Sie nicht weiter mit juristischen Erörterungen behelligen. Wir sind an der Arbeit, das wissenschaftliche Matena! zu sammeln und zu verarbeiten, und hoffe^ in nicht zu langer Zeit auch damit herauszukommcn, obwohl gerade diese Arbeit eine überaus schwierige ist. Wir hoffen, daß wir mit einer derartigen Arbeit schließlich allen denen, die sich für diese Kulturfrage interessieren, das Rüstzeug geben werden, um uns im Kampfe Zu unterstützen. Grade hierin liegt meines Erachtens eine ganz besonders wichtige Aufgabe unseres Vereins. Sie erinnern sich, m. H., der eindrucksvollen Aufforderung, die einer unserer ersten Juristen, Herr Geheimrath von Liszt, in einer unserer letzten Versammlungen an uns gerichtet hat, der Aufforderung, die Schläge, die uns selbst treffen, unter den hohen Gesichtspunkten der großen Fragen unseres allgemeinen Rechtslebens zu betrachten Wir können nicht energisch genug diese Aufforderung Allen ans Herz legen. Aus unfern Leiden müssen wir unsere geistige Ueberlegenheit entnehmen. Welche Laxheit noch herrscht, dafür ist folgendes characteristisch. Obwohl grade unser Verein schon in seinem Namen so energisch betont, daß es keinen Gegensatz zwischen Deutschen und Juden giebt, sondern daß es nur evangelische, katholische und jüdische Deutsche giebt, ist kürzlich noch dem preußischen Kriegsminister der Lapsus passiert, davon zu sprechen, daß die Stadtverordnetenversammlung in Wreschen aus 6 Deutschen, 6 Polen und 6 Juden bestehe. Ich sehe dies als einen Lapsus an, denn ich kann nicht annehmen, daß ein preußischer Kriegsminister eine derartige vom Standpunkte unserer Verfassung unhaltbare Differenzierung vornehmen kann. Müßten aber nicht einem

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