Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 4 (April 1902)
- Article
- Rechtsschutzbericht
- Date
- 1902-04-01
- Page
- 202 (sequence 3)
- Language
- German
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202 Im deutschen Reich. man mit einer gewissen Verachtung auf die „Humanitätsdusler" der 48 er Zeit zurück, auf jene Leute, die alle Güter des Lebens im Kampfe ums Recht einsetzten. Aber vergessen wir nie, wenn wir auch die Einseitigkeit des damaligen Standpunktes durchaus nicht verkennen wollen, daß in den Männern, die damals für die Grundrechte der deutschen Nation kämpften, ein Idealismus steckte, auf den unsere, materielle Zeit nur mit Neid blicken kann! Gerade gegenüber der heute herrschenden brutal realistischen Auffassung des Lebens, welche die „Magenfragen" in den Vordergrund treten läßt, ist es von der größten Bedeutung, daß eine Vereinigung existiert, die immer und immer wieder betont, daß der Mensch nicht bloß von Essen und Trinken lebt, sondern daß zur Bethätigung desjenigen, was der Kulturmensch braucht, ebenso wie Luft, Licht und die Nahrung, auch ein genügender Nechtsboden nöthig ist. Betrachtet man unter diesem Gesichtspunkte die Ereignisse der letzten Zeit, so ist es tief beschämend, daß man den Kampf ums Recht im Wesentlichen uns Juden selbst überlassen hat, daß man unter den andersgläubigen Staatsbürgern sich in den seltensten Fällen zu der Vorstellung aufgeschwungen hat, daß die Ereignisse, die wir beklagen, nicht bloß uns selbst berühren. Die Herentänze, die z. B. in Könitz aufgeführt worden sind, sprechen ganze Bände für die Reform unserer Strafprozeßordnung. Wie wenige bedeutende Juristen haben unter diesem überlegenen Standpunkte die Ereignisse gewürdigt! In dieser überlegenen Behandlung der Rechtsfragen, die uns in unseren eigenen Schmerzen zum Bewußtsein gebracht werden, sehen wir eine unserer bedeutungsvollsten Ausgaben. Wir haben es 'oft genug betont, daß der Kampf um eine sachgemäße Judikatur in den uns berührenden Fragen nicht ein jüdischer Jntereffenkampf ist, sondern daß wir auch hier eine allgemein juristisch-wissenschaftliche Aufgabe erfüllen. Dieser schwere Kampf ist noch lange nicht zu Ende. Wir müssen leider immer noch bekennen, daß in der juristischen Welt diese Ueberlegenheit immer noch nicht ausreichend vorhanden ist, die nöthig ist, um sich von den Tageseindrücken zu befreien und aus diesen Tageseindrücken allgemeine Gesichtspunkte zu entnehmen. Selbstverständlich will ich damit nicht dem Rechtsbewußtsein unserer Richter, das ich so hoch schätze, wie es überhaupt möglich ist, zu nahe treten. Aber die Herren sind auch Menschen, sind Kinder unserer Zeit, und die Thatsache, die ich beklage, ist gerade, daß unseren Kulturmenschen dieses tiefe Gefühl dafür verloren gegangen ist, daß, wo auch immer das Recht eines Einzelnen in seiner Entfaltung gehindert wird, das ganze Recht einen Stotz erhält.