Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 3 (März 1902)
- Article
- Frankfurt a. M.
- Date
- 1902-03-01
- Page
- 190 (sequence 2)
- Language
- German
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190 Im deutschen Reich. schule unter 780 Schülern 59 jüdische, das sind 7,60/0, in der Petersschule 614: 84 ----- 12 o/o. Danach kann sich jeder mit Leichtigkeit ausrechnen, wieviel jüdische Lehrer und Lehrerinnen nach dem Princip der Procentualität, das sonst z. B. bei den Juristen gegen und geltend gemacht wird, den verschiedenen Lehrkörpern angehören mühten. In Wirklichkeit steht die Sache anders. Wir finden im Kollegium des Goethegymnasiums einen etatmäßigen Oberlehrer, desgleichen im Lejsinggymnasiunl. Die Wöhlerschule hat 2, von denen der eine aber ausdrücklich für die Handelsabtheilung angesrellt wurde. Dann haben wir noch 2 ordentliche Lehrerinnen, je eine in der Humboldtschule und Elisabethcnschule, sowie die erst in jüngster Zeit erfolgte Anstellung einer jüdischen Dolksschullehrcrin aufzuzählen' und — wir sind zu Ende! Es wäre schade, wollte man dies Ergebniß durch einen Commentar abschwächcn. Diejenigen, die es noch nicht wußten, können sich nun darüber freuen, daß das gegen die jüdischen Lehrerinnen in Berlin beliebte Verfahren, das so viel Staub aufgewirbelt und die Entrüstung aller vorurtheilslos und billig Denkenden wachgerufen hat, im demokratischen und paritätischen Frankfurt seit Jahren zu Recht besteht. Und man geht hier sogar noch einen Schritt weiter. Es ist bekannt geworden, daß jüdische Lehrerinnen, sobald das Taufwasser sie von ihrer Minderwerthigkeit befreit hatte, sofort Anstellung fanden, während andere tüchtige Lehrkräfte jüdischen Glaubens zwar in An. betracht des derzeitigen Lehrerinnenmangels monate-, semester- und jahrelang zur regelmäßigen Aushilfe, d. h. zu ständigem Unterricht all der einen und anderen Anstalt herangezogen, aber nicht etatmäßig, d. h. mit festem Gehalt, Zulage« und Pensionsberechtigung, angestellt wurden. Ja, um neu hinzukommende Aspirantinnen vor übertriebenen Hoffnungen zu warnen, soll der gewiß wohlgemeinte Ausspruch gefallen sein: „Ja, hat man Ihnen denn seiner Zeit (bei Eintritt ins Seminar jedenfalls! Anm. d. Ref.) nicht gesagt, daß Sie auf Anstellung nicht zu rechnen hätten?" Wir kommen von der, angesichts solcher Dinge sich aufdrängenden polemischen zu einer objektiven Würdigung der Sachlage. Was verschuldet im letzten Grunde diese nicht nur in Ansehung der berechtigten Voraussetzungen der paritätischen Schule, sondern für jede sachliche und sittliche Schulpolitik verhängnisvollen Maßnahmen? In erster Linie zweifellos die überall durchscheinende, wenn auch nirgendwo officiell zugestandene Absicht, aus der Schulverwaltung und den Lehrkörpern nach Kräften jedes Element auszuschließen, von dem etwc