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Im deutschen Reich · 1902-03-01 · Heft 3 (März 1902) · p. 191

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 3 (März 1902)
Article
Frankfurt a. M.
Date
1902-03-01
Page
191 (sequence 3)
Language
German
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Eingesandt. 191 der religiös und zwar religiös-evangelisch gerichteten Strömung innerhalb der Verwaltung Gefahr drohen könnte. Nun hatte man der Stadt Frankfurt nach 1866 einige Reservatrechte auch in Schulsachen zugestanden. Es wäre Aufgabe der Stadtväter, darüber Zu wachen, daß sie ihnen nicht auf dem Verwaltungswege genommen werden. Doch, auch ganz allgemein genommen, zeugt die geübte Schulpolitik von beträchtlicher Kurzsichtigkeit. Es soÜ hier nicht davon die Rede sein, daß die jüdischen Lehrer nichts weiter verlangen, als gleich berechtigt und gleich verpflichtet nach dem ihnen ziffernmäßig zustehenden Anspruch in die Lehrkörper ausgenommen und nach dem Grundsatz der Gleichheit in ihnen behandelt zu werden, sondern wir wollen lediglich beleuchten, welche Wirkung dies Verfahren auf das ganze Unterrichtüwesen und nicht zuletzt auf die gu Unterrichtenden ausübt. Mau schafft dadurch zwei Klaffen von Lehrern, so wie man durch die ungleichmäßige Behandlung der Schulangelegenheiten in Ansehung der verschiedenen Religionen zwei Klaffen von Schülern, geschaffen und den Keim des Gegensatzes, des Unfriedens und der Gehässigkeit in die Seelen der Schüler gesäet hat. Nun sind wir mit allen einsichtigen Pädagogen darin einig, daß die Schule nicht nur zu unterrichten, sondern auch zu erziehen habe, und Zwar sind es vorzugsweise die Tugenden der Gerechtigkeit, der Wahrhaftigkeit und der Menschenliebe, die dem Zögling durch Lehre und Beispiel eingepflanzt werden sollen. Wo aber gäbe es einen besseren Werthmesser dieser Tugenden, als den Prüfstein nicht der Toleranz, nein, der Anerkennung des anderen nach Denken, Empfinden, Glauben oder auch Unglauben? Darf die Schule aus irgend einem Weg oder Umweg der Ansicht Vorschub leisten, daß ein Mensch darum schlechter ist, weil er anders ist als die anderen? Ware es nicht höchste Aufgabe der Schule, alles „Anderssein" zu rechtfertigen, wenn es nur vor dem Forum wahrer Sittlichkeit, d. h. eben vor dem Forum der Wahrhaftigkeit, Gerechtigkeit und Menschenliebe bestehen kann? Die Religion an sich wird hierdurch nicht angetastet. Religiös soll und kann die Schule sein in dem Sinne, daß die Lehrenden alle Gegenstände des Unterrichts mit wahrer Andacht zu durchdringen, daß sie ihren Zöglingen von allen Disciplinen aus die Brücke zum lebendigen Leben, zur lebendigen Sittlichkeit zu schlagen wissen. Und so sollte die Schule nicht Angehörige verschiedener Religionsgemeinschaften kennen, sondern nur „Schüler", wie der lochzuverehrende Leiter des Frankfurter Reformgymnasiums, gelegerit-

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