Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 3 (März 1902)
- Article
- Berlin
- Date
- 1902-03-01
- Page
- 169 (sequence 8)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 169 Ludwig Siedner, Klempnermeister." — Wir können weder die Form noch die einzelnen beleidigenden Wendungen der Berichtigung des mit den Bestimmungen des Preßgesetzes offenbar unbekannten braven jüdischen Handwerkers billigen, begreifen aber feinen Unmuth. Die „Staatsbürger-Ztg." hat, ohne durch den tz 11 des Gesetzes dazu gezwungen zu fein, einen Theil der Berichtigung veröffentlicht, aber daran die Bemerkung geknüpft, daß ein Jude sie überhaupt nicht beleidigen könne. Für etwaige Beleidigungs. klagen der Redaktion gegen Juden ist diese Zusicherung immerhin nicht ganz ohne Werth! „Auch ein jüdischer Notar" lautete die Spitzmarke eines Artikels der „Staatsbürger Ztg." vom 18. April v. I., in welchem die Thatigkeit des Justizraths Cassel als Nachlaßpfleger deo Obrich'schen Vermögens in beleidigender Weise beurtheilt wurde. Der gegen den Redakteur Otto Heinrich Böckler deshalb gestellte Strafantrag hatte, da die Beweisaufnahme die Unwahrheit der aufgestellten Behauptungen ergab, die Verurtheilung Böckler zu sechs Monaten Gefängniß zur Folge. Die gegen dieses Urtheil von Böckler bei dem Reichsgericht eingelegte Revision stützte sich darauf, daß dem Anträge, die Handakten des Justizraths Cassel hebeizuschaffen, nicht Folge gegeben worden sei. Der Reichsanwalt hielt die Revision für unbegründet, da in dem angeführten Urtheil die Schuld des Angeklagten in einwandsfreier Weise festgestellt und letzterem der Schutz des 193 S. G. B. mit Recht nicht zugebilligt sei. Das Urtheil des zweiten Strafsenats des Reichsgerichts stellte fest, daß der Angeklagte irgendwelche Rechte gar nicht wahrnehmen, sondern nur den politischen Gegner treffen und herabwürdigcn wollte. Deshalb wurde die Revision verworfen und es wurden dem Beschwerdeführer die Kosten des Rechtsmittels auferlegt. Um sich zur Abbüßung der Strafe zu kräftigen, sucht Herr Böckler im Auslande Heilung für seine Leiden. Gegen diesen zunächst nach Wien abgereisten Redakteur der antisemitischen „Staatsbürger-Zeitung" hat jetzt die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl erlassen. Wie die „Freisinnige Zeitung" berichtet, agitieren die Antisemiten jetzt für ein billigeres Blatt, welches einen Auszug aus der „Staatsbürger-Zeitung" darstellen soll. Sie bitten aber, das Abonnement auf diese deshalb nicht aufzugeben, da trotz der Zwangsvollstreckungs- Inserate der Gerichtsvollzieher und derjenigen der Firma Baer Sohn das antisemitische Zeitungsgeschäft in der „Handelsstätte^ nicht gerade zu florieren scheint.