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Im deutschen Reich · 1902-03-01 · Heft 3 (März 1902) · p. 165

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 3 (März 1902)
Article
Berlin
Date
1902-03-01
Page
165 (sequence 4)
Language
German
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Korrespondenzen. 165 die nach langen Mühen erreichte Rechtsfähigkeit des Bundes in Frage zu stellen geeignet und auch in sich rechtlich undurchführbar ist, in fernerer Erwägung, daß dieser Antrag bei Annahme den Bund zum Tummelplätze politischer, religiöser und sozialer Meinungsverschiedenheiten machen und damit der ihm seit seiner Begründung innewohnenden Aufgabe der Förderung der Verwaltungs-, Bildungs- und Wohlthätigkeits - Angelegenheiten der israelischen Gemeinden im Deutschen Reiche durchaus entfremden würde." Nach längerer Debatte, Ln welcher Raff-München bei Annahme des Antrages Königsberg ein ferneres gemeinsames Arbeiten der süddeutschen mit den norddeutschen Mitgliedern des Gemcindebundes für ausgeschlossen erklärte, wurde der Antrag Königsberg abgelehnt. Der Ausschuß, dem u. a. Pros. Philippson, Syndikus Dr. Minden, Handelsminister Lustig, Benno Kristeller, I)r. Apt, Rechtsanwalt Timendorser, Prof. Dr. Blaschke und Stadtv. Louis Sachs als Berliner Vertreter angehören, wurde wicdergewählt. Der nächste Gemeindetag findet 1904 wahrscheinlich in Frankfurt a. M. statt. Am 24. Februar fand der 2. deutsch-israelitische Verbandstag statt. Es wurde zunächst festgestellt, daß die Bezirksverbände die Bekämpfung des Wanderbettels sich angelegen sein lassen sollen. Die Arbeiterkolonie Weißens ec fand allseitig sympathische Beurteilung. Zur Einrichtung einer Fürsorge-Erziehungsanstalt für Mädchen stehen 60O0O Mark zur Verfügung, wenn der D.-J.-G.'B. die Bestreitung der lausenden Kosten übernimmt. Die Entscheidung darüber kann erst erfolgen, wenn dem Gemeindebn nde größere dauernde Einnahmen gesickert werden. Bezüglich der Theilnahme der Synagogengemeinden bezw. der Gemeindeverbände an der Beaufsichtigung des israelitischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen gab der Syndikus Dr. Minden die Bereitwilligkeit des D.-J.-G.-B. kund, die erforderlichen unterstützenden Schritte durch Eingaben u. s. w. zu unternehmen. Die „Staatsbürger-Ztg." äußert sich tief empört über die von dem „Breslauer Generalanzeiger" gebrachte Mittheilung, wonach der Kgl. Landrath des Kreises Pleß, Herr von Heyking, die Kreisinsassen auf die in der Gleiwitzer Stadtbuckdruckerer erschienene Schrift des Rabbiners I)r. Münz „Ritualmord und Eid" aufmerksam macht und allen empfiehlt, die noch an Ritualmord-Märchen glauben und in unbegründetem Vorurtheile gegen jüdische Mitbürger befangen sind. Das „Organ für Ritualmord-Märchen-Verbreitung" bemerkt zu dieser sehr zeitgemäßen Handlung eines offenbar die anti-

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