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Im deutschen Reich · 1902-03-01 · Heft 3 (März 1902) · p. 164

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 3 (März 1902)
Article
Berlin
Date
1902-03-01
Page
164 (sequence 3)
Language
German
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164 Im deutschen Reich. Bodenstein eine Ansprache gehalten, Herr von Beckerath selbst das Wort ergriffen und gesagt habe, „er habe nur seine Schuldigkeit gethan, nehme aber das Geschenk als ein Gedenkzeichen für seine Kinder an, die sich erinnern möchten, wie er für die Menschenrechte der Juden gestritten habe, die doch einmal voll anerkannt werden würden." Schließlich umarmte Herr von Beckerath alle anwesenden Vertreter der jüdischen Gemeinde zum Zeichen seiner brüderlichen Achtung. Der neunte deutsch-israelitische Gemeindetag wurde am Sonntag, 23. Februar, im Vereinshause der Großloge, Wilhelmstr. 118, abgchalten. Aus allen größeren Städten Deutschlands waren Delegierte entsandt worden. Vertreten waren 2.^2 jüdische Gemeinden. Den Vorsitz führte Rechtsanwalt vr. Edmund Lachmann-Berlin. Als wichtigster Punkt der Tagesordnung gelangte nach längerer Debatte der modificierte Antrag des Deutschen Rabbinerverbands zur Annahme: „Bei Verhandlung über religiöse Angelegenheiten ist der Rabbiner zuzuziehen. Die Anstellung der Rabbiner soll derart geregelt werden, daß diese nach einem höchstens drei Jahre dauernden Provisorium eine definitive wird. Zur Wahrung der religiösen Angelegenheiten und zur Hebung des Religionsunterrichts sollen Bezirksrabbinate gebildet werden." Eine Petition der Kultusbeamten, in der die Aufstellung eines Normalvertrages unter besonderer Berücksichtigung der Ausstellungs-, Küudigungs- und der Unfallre. Versicherungsverhältniffe gefordert wird, wurde dem Ausschuß des Bundes zu weiterer Bearbeitung überwiesen. Die Erhöhung der Einnahmen des deutsch-israelitischen Gemeindebundes bezweckte ein Beschluß, der die jüdischen Gemeinden auffordert, möglichst 1 Procent ihrer Steuereinnahmen dem Bunde zukommen zu lassen. Es lag ferner ein Antrag der Synagogen-Gemeinde Königsberg vor, durch Ausgestaltung des Gemeindebundes diesen zu befähigen, die Wahrung und Förderung aller gemeinsamen Interessen der Deutschen jüdischen Glaubens zu übernehmen, insbesondere alle gemeinsamen Angelegenheiten in Bezug auf die öffentliche Rechtsstellung der jüdischen Religion und die rechtliche und soziale Stellung ihrer Bekenner wahrzunehmen. Außerdem wünschte der Antrag mindestens alle zwei Jahre die Abhaltung des Gemeindetages, thunlichst an wechselnden Orten. Begründet wurde der Antrag durch Rechtsanwalt Holz-Königsberg, dagegen bekämpft durch den Ausschußreferenten Justizrath Landau-Berlin, der folgenden Antrag empfahl: „Der Gemeindetag beschließt, den Antrag der Gemeinde Königsberg und Genossen abzulehnen in Erwägung, daß dieser Antrag

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