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Im deutschen Reich · 1902-03-01 · Heft 3 (März 1902) · p. 144

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 3 (März 1902)
Article
Ein katholischer Edelmann über den Antisemitismus
Date
1902-03-01
Page
144 (sequence 16)
Language
German
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J44 deutschen Reich. Aus diesen Gründen gelang es im 18. und 19. Jahrhundert zahlreichen Juden, sich vom Hausierer zum Großkaufmann und Fabrikanten heraufzuarbeiten. Ihr Gewerbebetrieb zwang aber dann die Regierungen', die unter ihren Unterthanen bestehenden Vorurtheile zu bekämpfen. War es beispielsweise, um nur dies anzuführen, ein gesunder und haltbarer Zustand, daß am Ausgange des 18. Jahrhunderts in dem damals österreichischen Breisgau ein Jude zwar 330 Arbeiter beschäftigen, aber die Hauptstadt des Breisgaus, Freiburg, seines Glaubens wegen nicht betreten durfte?^) So zeigt schon die Vorgeschichte der Ertheilung des Bürgerrechts an die Juden, daß wir diese Rechtsreform als einen Fortschritt anzuschen haben, den die Veränderungen im geistigen und wirthschaftlichen Leben der Culturnationen gebieterisch forderten. Dasselbe Ergebniß würde auch eine eingehende Geschichte der Judenemancipation in den verschiedenen Ländern und eine Wiedergabe der bei dieser Gelegenheit in den Parlamenten gehaltenen Reden liefern. Hier sei nur daran erinnert, daß, wäre wirklich, wie Herzl und Coudenhove meinen, die Prinzipienreiterei der französischen Revolutionsmänner das entscheidende gewesen, die Gleichberechtigung der Juden in Frankreich gewiß nicht von einem so praktischen Staatsman.ne wie Napoleon I aufrecht erhalten wäre. Sicher wäre sie in jenem Falle auch nicht für alle übrigen Eulturstaaten vorbildlich geworden! Auch die Idee Coudenhove's, das Motiv „die Kirche zu ärgern" habe bei der Judenemancipation eine bedeutende Rolle gespielt, steht in Widerspruch zu sicheren Ueberlieferungen der Geschichte. Gewiß hat z. B. der fromme König Friedrich Wilhelm III. von Preußen, als er am 11. März 1812 das Edikt über die Emancipation der Juden gab, dies nicht gethan, um „die Kirche zu ärgern". Bekanntlich gehört jenes Gesetz neben den gleichzeitigen Erlasien, welche die Hörigkeit der Bauern aufheben, die städtische Selbstverwaltung begründen, das ausschließliche Recht des Adels auf die Offiziersstellen beseitigen, die Gewerbefreiheit einführen rc., zu den Reformen, welche den preußischen Staat in Stand setzen sollten und in Stand gesetzt haben, sich von den Niederlagen von Jena und Auerstädt wieder zu erholen und dem corsischen Eroberer mit Erfolg entgegenzutreten. Auch in der Heimath Coudenhove's ist nicht, um „die Kirche zu ärgern", sondern behufs der notwendigen Reorganisation des Staates nach der Niederlage von Königgrätz das Staatsgrundgeseh vom 21. Dezember - *) Gothein a. a. O., S. 756.

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