Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 3 (März 1902)
- Article
- Ein katholischer Edelmann über den Antisemitismus
- Date
- 1902-03-01
- Page
- 140 (sequence 12)
- Language
- German
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140 Im deutschen Reich. Jahrhunderte erbitterten Kampfes zwischen dein sich zu seiner höchsten Stufe entwickelnden Jahoismus und einer anderen Richtung innerhalb des Judenthums, welche heidnischen Brauch in den Cult Jahves einführen und andere Culte neben dem feinen pflegen wollte. Hätte diese Richtung gesiegt, so würde das Judenthum in der ungeheuren Uebcrzahl der Heiden spurlos untergegangen sein, wie die nach Assur deportierten zehn Stämme und die nach Aegypten ausgewanderten Judäer. Keine der drei großen monotheistischen Weltregioncn wäre dann zur Entstehung gelangt. Daher muhte jede andere Gottesverehrung als die jahvistische als „Greuel und strafwürdiges Merbrechen" hingestellt werden. So erklärt sich auch die That des Esra, welcher bekanntlich die Ehen mit Töchtern von Nichtisraeliten verbot und diejenigen Juden, welche schon mit solchen vermählt waren, aus Jerusalem verbannte, wenn sie ihre Ehe nicht scheiden lassen wollten. Man mag diese That mit Coudenhove sittlich mißbilligen, man wird sie aber weniger schwer verurtheilen, wenn man den NoLhstand derer, welche sich die Aufgabe gestellt hatten, das Judenthum zu erhalten, und die vielen Unmenschlichkeiten in Betracht zieht, deren sich die übrigen orientalischen Völker sowie auch Griechen und Römer zu politischen, für die Menschheitsentwicklung meist völlig gleichgültigen Zwecken schuldig machten. Sollte das Judenthum nicht für ewig zu viel tiefer stehenden Religionen hiuabgezogeu werden, so mußte der Monotheismus Zunächst umschanzt und gegen alles Fremde vertheidigt werden, das sich einzuschleichen drohte. Daß man in späteren Jahrhunderten sich auf Stellen wie Moses II, 32, 27, IV, 25, u. 31 re. berufen werde, um die schlimmsten Thaten des religiösen Fanatismus zu rechtfertigen, dürfte den Verfassern jener Stellen, welche derartiges nicht ahnen konnten, wenigstens nicht in dem Maße zum Vorwürfe angerechnet werden, in dem cs von Graf (Coudenhove geschieht. Ebenso wenig dürfen die Jnvectiven des alten Testaments oder des Talmnds gegen die „Götzendiener" — daß auch die letzteren nicht gegen die Christen gerichtet sind, erkennt unser Autor an — als „Aergerniß" betrachtet werden. Auch wer auf Graf Eoudcuhove's und einer lediglich auf den Ritus Werth legenden Religionsauffafsung handelte. So hat auch Graf Coudenhove kein Recht, nur das Reformjudenthum im Gegensätze zum orthodoxen tolerant zu finden. Er selbst theilt doch S. 520 mit, daß nach der Lehre des Talmuds die Frommen aller Völker der Seligkeit theilhaftig sind, und die bekannte Erklärung des Vorstandes der jüdischen Gemeinde zu Berlin von 1885, welche C. S. 386—389 addruckt, ist auch von zahlreichen orthodoxen Rabbinern unterschrieben worden.