Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1902-02-01 · Heft 2 (Februar 1902) · p. 97

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 2 (Februar 1902)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1902-02-01
Page
97 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
chapter
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2316602-2316689-2316691--09199-2329204
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Umschau. 97 an einen Ritualmord nickt glaubten. Der Staatsanwalt stellte anheim, die Verhandlung zwecks Entscheidung über den Ablehnungsantrag zu vertagen, und der Gerichtshof beschloß demgemäß. Der „Mann ohne Furcht und Tadel", wie sich Vöckler selbst in antisemitischen Volksversammlungen zu nennen pflegte, hatte sich vorher schriftlich mit einer Krankheit entschuldigt, deren Heilung er in einem ausländischen Orte suche. Die Behörden scheinen sich übrigens für die Art seines Leidens sehr zu interessieren und nicht recht daran zu glauben, daß Böckter seine Anhänglichkeit an die „Handelsstätte Bclle-Alliance" so weit verleugnen könne, um ins Ausland zu fließen. Als er am 4. Februar abermals bei dem Termin in einer Beleidigungs-Strafsache fehlte, betonte der Vorsitzende der 2. Strafkammer des Berliner Landgerichts I, Landgericktsdirektor Kälter, nach Verlesung des Entschuldigungsschreibens, ein Brief gleichen Inhalts sei auch bei einem früheren Termin au das Gericht gelangt, merkwürdiger Weise sei aber in beiden Fällen der Brief in Berlin aufgegeben; es scheine also, daß der Angeklagte sich in Berlin aufhalte. Darauf beantragte Staatsanwalt Schmidt die Verhaftung des Angeklagten. Am 7. d. M. stehe schon wieder eine Anklage wegen Beleidigung des Regierungspräsidenten von Gumbinnen gegen den Angeklagten an, der erst kürzlich wegen Beleidigung eines Rechtsanwalts zu 6 Monaten Gefängnis; verurtheilt worden sei und anscheinend sich derStrafe entziehen wolle. DerGenchtshof begnügwsich mit dem Beschluß, den Angeklagten zum nächsten Termine vorsühren zu lassen. (Inzwischen verlautete, daß Böckler aus der Redaktion der „Staatsbür gcr-Ztg." ausgejchieden ist. in Wien VIII, Laudongasse 10 wohnt, also wahrscheinlich bei l)r. Lueger Heilung sucht/; Der Muib des Grafen Pücklcr, der auch schon einmal „vorgeführt" werden sollte läßt sich durch das Mißgeschick seines gesuchten Knappen selbstverständlich nicht beugen; noch vor wenigen Tagen erklärte cr in einem Dortrag über „den wahren Sozialismus": „So ein bischen in Antisemitismus machen, das nützt den Quark; damit kommen wir nicht vorwärts, da lachen die Juden höchstens darüber." Sich selbst und seines Gleichen charakterisierte cr aber in jenem Dortrag unabsichtlich durch die zutreffende Bemerkung: „Wehe den Leuten, die fortwährend Haß und Zwiespalt säen, welche jahraus jahrein Deutsche gegen Deutsche hetzen; ich sage, wehe diesen gewissenlosen Volksverführern!" Die Zustände in der Provinz Posen liefern den klarsten Beweis dafür, daß gerade die antisemitischen „Chauvinisten", welche sich für berechtigt halten, das Deutschthum für sich in Pacht zu nehmen,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.