Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1902)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1902-02-01
- Page
- 96 (sequence 6)
- Language
- German
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96 Am deutschen Reich. schändliche Gewerbe da, wo wir es im lieben Vaterlaude finden, ein wenig zu unterstützen. Statt uns nun unsere bescheidene Thätigkeit zu gönnen, nimmt sich der Reichstagsabgeordnete vr. Vogel das Hamburger Adreßbuch vor, und da er unter unseren Exporteuren und Erportindustriellen keinen Menschen und keine Firma mit Namen „Leon" findet, verkündet er neulich im Reichstage zornentbrannt, daß dieser arme „Levv der Sammelname für die deutsche Expertin du st rie" sein muß. Doch nein, Herr Doktor, das war nicht recht von Ihnen. Was meinen Sie wohl, was dabei herauskommt, wenn ick die ethvmologische Sonde 'mal in Ihren christlichen Namen senkte und nun behaupten wollte, daß seine Wurzel in sämmtlichen Köpfen unserer Reichstagsabgeordneten herumwimmele'/ Ich würde ja gar nicht lange genug leben, um diese grobe Collectiv-Verbalinjurie im Kerker abbüßen zu können." Wenn auch Liebermann und seine Adjutanten selbst ihre Sache gründlich verfahren, so dürften doch die Führer der Deutschen Reform- Partei kaum Grund haben, davon einen Zuwachs für ihre Fraktion zu hoffen. Auch mit dem Generalstabe der „Staatobürger-Ztg." scheint cs jetzt übel bestellt zu sein, und auf die Dauer dürfte das „Ungesund, beten" des Grafen Pückler nicht nur die bisherige Zugkraft cinbüßen, sondern ebenso wie das neuerdings scharf gerügte „Gesundbeten" gewisser Kreise an maßgebender Stelle ernste Bedenken Hervorrufen. Den flehten Göttern, die sich minder geschützt fühlen als der „Haubitzen-Donnerer von Klein-Tfchirne" wird cs schon jetzt offenbar schwül zu Muthe; einer von ihnen, der Redakteur der „Staatsbürger- Zeitung", Otto Bockler, hat sich des Satzes „Quod licet Jovi“ wahrscheinlich eingedenk, bereits unsichtbar gemackt. Am 21. Januar sollten Böckler und der Schriftsteller Koch sich vor der 2. Strafkammer des Berliner Landgerichts I wegen eines Artikels des "Antisemitenblattes verantworten, in welchem behauptet worden war, daß die jüdische Religion vorschreibe, Christenblut zu verwenden. Als Sachverständige waren seitens der Anklagebehörde der Professor Or. Strack, seitens der Vertheidigung Hofprediger a. D. Stöcker, Pfarrer Kröjcll- Klorin und Chefredakteur Dr. Bachler geladen. Von den Angeklagten war aber nur der Schriftsteller Koch. erschienen. Der Vcrtheidiger beantragte, die Richter, welche den Buchhändler Dewald wegen Veröffentlichung der bekannten „Schächtkarterr" verurtheilt hatten, deshalb abzulehnen, weil Profeffor Strack im Dcwald'jchen Prozesse Angriffe gegen die Vertheidigung gerichtet habe, welche über den Rahmen des Gutachtens hinausgingen und hierfür nicht in genügender Weise rektifiziert worden sei. Ferner hätten die Richter zu ernennen gegeben, daß sie