Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1902)
- Article
- Jüdische Krankenpflegerinnen
- Date
- 1902-02-01
- Page
- 86 (sequence 3)
- Language
- German
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86 Im deutschen Reich. welche eine große Familie besitzen, die ihr Krankenlager ständig umgiebt und ein Bedürfnis nach vertraulicheren Mitteilungen an die Pflegerin gar nicht aufkommeu läßt, sondern ich denke an die Alleinstehenden, besonders an die gealterten Mädchen und Wittwen. Die suchen nicht gerne das Krankenhaus auf, wenn sie eine einigermaßen behagliche Wohnung besitzen und in der Lage sind, sich gute Pflege zu verschaffen. Wer aber will bestreiten, daß gerade ein altes Fräulein, um dies Beispiel zu wählen, das sonst vielleicht gar nicht viel ans religiöse Dinge gab, jetzt in ihrer Vereinsamung und bei den körperlichen Schmerzen, die eine langwährende Krankheit ihr verursacht, ihre Gedanken wieder auf religiöse Probleme lenkt und alte Erinnerungen auffrischt, die ihr aus dem Elternhause oder aus der Schule im Gedächtniß haften? Einer Jüdin gegenüber wird sie sich dann viel eher zur Aussprache entschließen als zu einer Andersgläubigen, und die Jüdin wird ihrem Gedankengang auch eher folgen können. Dazu ist nur nöthig, daß diese Jüdin Achtung vor den Gebräuchen des Judenthums und Liebe zu diesem selbst hat, sie braucht aber keineswegs alle einzelnen Ritualvorschriften zu kennen oder zu befolgen. Das liebevolle Eingehen auf die Idee eines Andern beruht doch nicht darin, daß man sich mit seinen Anschauungen identifiziert, sondern darin, daß man ihnen ein wohlwollendes Interesse und eine freundliche Beurtheilung zu Theil werden läßt. Freilich, Leute, denen das Judenthum und feine Gesetze ein überwundener Standpunkt, ein Gegenstand der Ironie sind, die sollen und können nicht jüdische Krankenpflegerinnen werden. Aber Mädchen, die den Glauben ihrer Väter verehren und lieben, eben weil es der Glauben ihrer Väter ist, Mädchen, die die hohe Sittenlehre und die allumfassende Nächstenliebe des Judenthums zu schätzen wisien, die können jüdische Krankenpflegerinnen werden, gleichviel, ob sie in einem orthodoxen oder freier denkenden Hause erzogen sind. Die religiöse Ueberzeugung jeder jüdischen Krankenschwester ist ihre eigene Sache, und die freie Bethätigung derselben wird den Schwestern von allen Vereinen gewährleistet. Die Vereine'in Frankfurt und Berlin, welche schon auf eine siebenjährige Thätigkeit zurückblicken, zählen eben so wohl orthodoxe als nichtorthodoxe Jüdinnen zu ihren Schwestern, und noch nie ist es jemandem, der diese Vereine kennt, eingefallen, sie der Frömmelei zu beschuldigen. Es ist durchaus verkehrt, die jüdischen Schwesternschaften auf die orthodox Gesinnten beschränken zu wollen, und nicht minder falsch ist die Ansicht, eine orthodox jüdische Pflegerin könne eine Privatpflege bei nicht orthodoxen Juden nicht annehmen.