Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1902)
- Article
- Der Antisemitismus in der Schweiz
- Date
- 1902-02-01
- Page
- 69 (sequence 5)
- Language
- German
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Der Antisemitismus in der Schweiz. 69 nach dem Belieben der einzelnen Schüler oder ihrer Eltern aussetzen oder nicht, denn die menschliche Ordnung müsse vor dem „göttlichen Gebot", da dieses immer nur individuell oder genossenschaftlich verpflichtend sei, stets den Vorrang besitzen, solle nicht die menschliche Ordnung tatsächlich preisgegeben werden. Diese Begründung müßte auch bei allen kirchlich gesinnten Christen Bedenken erregen und hat tatsächlich auch die strenggläubige Redaktion der „Neuen Preußischen (Krenz-)Zeitung", trotzdem diese sich durchaus nicht für jüdische Verhältnisse erwärmen kann, zur Darlegung ernster Bedenken veranlaßt. Sie sagt: „Daß der Vorrang der menschlichen Schulgesetze und Polizerverordrumgcn über das göttüche Gebot mit dieser Unverfrorenheit verkündet wird, sollte doch viele Wohlmeinende, die sich in herkömmlicher Vertrauensseligkeit und Gedankenfaulheit den modern-demokratischen Extravaganzen glaubten anbequemen zu sotten, nachgerade auf eine andere Bahn bringen; freilich kann die Hoffnung, es werde so kommen, vorläufig nur recht schwach sein." — In der Theorie kann ein strengkirchliches Blatt die Züricher Bezugnahme auf den Art. 49 der Bundesverfassung selbst, verständlich nicht gelten lassen; in der Praxis hat die „Kreuz-Zeitung" aber offenbar nichts gegen den Artikel einzuwenden, wenn er die Befolgung jüdischer religiöser Vorschriften unmöglich macht. Der Antisemitismus stellt sich auch hierin als Bindeglied zwischen der judenfeindlichen Orthodoxie und dem judcufeindlichen Rationalismus des Schaffhausencr Kirchenfeindes dar! Von den sechs Leitsätzen, die letzterer s. Zt. in der Artikel-Serie „Ter Talmud und seine Bekenner" vereffenrlichte, besagt der fünfte, daß es eine kulturelle Aufgabe und gesunder Antisemitismus sei, dem gesellschaftlich schädigenden jüdischen Parasitenthum entgegenzutrcten, der sechste Leitsatz aber enthält die bemerkcnowcrthe Versicherung in Bezug auf das Glaubensbekenntnis den jüdischen Pharisäismus nicht für schlimmer als den sich „christlich strenggläubig" nennenden zu halten. Wäre diese Versicherung ehrlich gemeint, dann hätte derDerfasser eigentlich keinen Grund, dieZudcu zur Enthaltung von altgewohnten religiösen Gebräuchen zwingen und dem Ehristenthum zuführen zu wollen, gegen das er selbst derartige Vorwürfe erhebt. Noch weniger dürfte er aber die Männer, deren vollständige Vermischung mit der übrigen Bevölkerung er anzustrcben vorgiebt, als „Aussauger und Plage der Gesellschaft" Hinstetten, denn die gänzliche Vermischung mit den andern Bürgern würde schädigende Einflüsse wahrlich eher erleichtern als vermindern. Wo seine eigentliche Gesinnung zum Durchbruch gelangt, verweist er darauf, daß schon seit undenklichen Zeiten Versuche gemacht wurden, die Juden