Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1902)
- Article
- Jüdische Krankenpflegerinnen [Rezension]
- Date
- 1902-01-01
- Page
- 61 (sequence 2)
- Language
- German
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Bücher jchau. 61 eine Krankeuwartschule besitzt und Pflegerinnen ausbildet, nimmt Jüdinnen genau so und unter denselben Bedingungen auf wie Christinnen, und wenn auch die Ref. z. Z. die einzige und wohl auch erste Jüdin war, die dort das staatliche Krcmkenpflegerinnen-Eramen gemacht hat, so lag doch das nur an den Vorurtheilen, die in jüdischen Kreisen noch mehr als jetzt bestanden und die die Mädchen überhaupt nur sehr ungern aus der Familie ließen. Und es ist der Jüdin nicht nur möglich gemacht, die Krankenpflege zu lernen, sondern, und das beruht ebenso aus persönlicher Erfahrung, sie kann sich in jedem Kreise durch strenge Pflichterfüllung und Gehorsam, sowie Liebe zur Sache, die, wie Herr vr. §. sehr richtig sagt, vor allen Dingen dazu gehört, die volle Achtung und das Vertrauen ihrer Vorgesetzten und Kolleginnen sowie die anhängliche Liebe der ihr anvertrauten Kranken erwerben. — Gerade mit Christinnen zusammen sollten die Jüdinnen, wo es ihnen irgend möglich ist, pflegen, um so zur Bekämpfung des Antisemitismus auch ihrerseits beizutragcn, denn nirgends ist es wohl weniger angebracht einen Unterschied des Bekenntnisses wegen aufkommen zu lassen als in der Krankenpflege, d. h. dem Berufe, der die größte Geduld verlangt, die mit der Duldsamkeit nahe verwandt ist, ja sich fast deckt. Aber auch die Ausnahme in einen festen iuterconfessiouelleu Verband, in eine Schwesternschaft, ist für eine Jüdin möglich. Die unvergeßliche Kaiserin Friedrich, die Gründerin und erste Proteetorin des Vietoriabauscs, hat dafür gesorgt, daß gebildete unbescholtene Mädchen jeder Consession Vicioriaschwestern werden können und sie interessierte sich in früheren Jahren für die Frage, weshalb so wenige Jüdinnen Victoriaschwestern würden, deren Aufnahme sie doch ebenso wie die aller anderen wünschte. Was Herr L)r. Feldmaun von der Armenpflege, d. h. von der Pflege der Armen in Krankheitsfällen sagt, mag oft richtig sein, nämlich daß in Wahrheit von den Gemeindeschwestern nur christliche Arme gepflegt werden. Diejenigen aber, die ihr Amt auf diese unduldsame Weise ausüben, besuchen auch ihre eigenen Glaubensgenossen nicht, wenn diese etwa nicht genug in die Kirche kamen oder nicht kirchlich getraut oder deren Kinder nicht getauft sind. Unduldsamkeit giebt es eben überall. Weiter spricht der Verfasser davon, daß eine jüdische Pflegerin dem kranken Glaubensgenossen mehr sein kann als eine christliche. Das trifft doch nur zu, falls der Kranke und die Pflegerin an die rituellen Gebräuche gewöhnt sind. Der Verfasser verlangt allerdings im Abschnitt II, daß die jüdische Krankenpflegerin Achtung vor den religiösen Gebräuchen, also jedenfalls auch genaue