Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1902)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1902-01-01
- Page
- 35 (sequence 11)
- Language
- German
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Umschau 35 nur höchst ungern einen Schwur leisten." lieber die Interpellation des Abg. Köhler sagt der „Vorwärts": „Wenn jener Richter erklärt hätte, daß der Zeuge wegen seiner Zugehörigteit zur mosaischen Religion geringere Glaubwürdigkeit verdiene, so würde niemand über dieses vorzügliche Unheil eines ganz ausgezeichneten Richters so gejubelt haben, wie eben Herr Köhler. Es ist spaßhaft, daß die Antisemiten gerade über eine im Grunde auf antisemitischer Logik beruhenden Urtheilsweise so ungehalten sind." Uebrigens spricht für die Auffassung des Darmstädter Amtsgerichts die Stelle in dem soeben erschienenen 132. Band der Kriminalstatistik, welcher die Bestrafungen wegen Eidesvergehen im Jahre 1899 betrifft. Dort ist vermerkt, daß von 1284 Bestrafungen wegen Eidesvergehen nur 16 auf Juden fallen. In der Provinz Starkenburg, in welcher Darmlladt liegt, waren während eines ganzen Jahrzehnts nur 3 Fälle zu verzeichnen, in welchen Juden w.'gen Meineids verurtheilt wurden, in den letzten fünf Jahren sogar nicht ein einziger Fall. Ebenso günstig erweist sich die Kriminalstatistik für die hessischen Juden in Bezug auf Falscheid uud Verleitung zum Meineid, da von den in zehn Jahren erfolgten 105 Verurtheilnngen nur 7 auf Juden entfielen. Bei Leuten, deren Logik sich nach dem Satze richtet: „Thut nichts, der Jude wird verbrannt!" helfen freilich Vernunftgründe nicht und beweisen selbst Zahlen nichts. Ein trauriges Beispiel für diesen wilden Religions- und Rassenhaß scheint der Prozeß des seit einem Jahre in russischer Einzelhaft schmachtenden jüdischen Barbiers Blondes in Wilna zu bieten, über den am 24. November verhandelt werden sollte, aber nicht konnte — weil nicht die erforderliche Zahl von Geschworenen erschienen war. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Grnsenberg, beantragte darauf, den neuen Termin spätestens im Januar anzuseßen, andernfalls den 'Angeklagten von der Einzelhaft zu bcfieicit. Beide Anträge wurden abgelehnt: die Verhandlung gegen Blondes wird erst während der nächsten Schwurgerichts-Periode stattfinden, und bis dahin bleibt das unglückliche Opfer der polnischen „Ritualmord^.Erfinder in Einzelhaft! — Die das Ideal der Antisemiten aller Länder bildenden Judenverhältnisse in Rußland» deren Besserung von Jahr zu Jahr erhofft wurde, sollte bei Abschluß neuerHandelsverträge wirklich von allen Regierungen berücksichtigt werden, welche für Kulturfortschritte zu erwärmen sind. Die europäischen Regierungen werden sich auch dieser Ehrenpflicht nicht verschließen, wenn sie von jüdischer Seite rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht werden, daß in einer Zeit, welche „in dem Zeichen des Verkehrs steht", alle Kulturstaaten ein Interesse daran haben, kulturwidrige Verhältnisse