Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1902)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1902-01-01
- Page
- 32 (sequence 8)
- Language
- German
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^rn deutschen Aeich. :V2 .. n sehr schwere; der Angeklagte habe der: Privatkläger einen „Hallunkcn", einen „Verbrecher" und dergleichen genannt und damit wider besseres Wissen Lhatsachen behauptet, die geeignet seien, seinen Gegner verächtlich zu machen. Von juristischer Seite sind bereits in der politischen Tagespresse gegen diese Urteilsbegründung mehrfache Einwände erhoben worden, so daß sich in der zweiten Instanz ein anderesUrtheil erwarten läßt, das in diesem Falle höchstens die Anwendung des £ 1*;> als zulässig anerkennt und insbesondere dem Redakteur eines jüdischen Fachblattes, welcher gegen Leute, die seine Religion durch Ritualmord-Beschuldigungen beschimpfen, die tiefste Entrüstung kundgiebt, die Wahrung bercchtigterJnteressen zugesteht. Es ist auch gegen solche Gegner nicht richtig, beschimpfende Ausdrücke zu gebrauchen; innerlich hält aber gewiß jeder Jude denjenigen, welcher öffentlich die Möglichkeit zugiebt, daß es Juden giebt, die Mordthaten von Religionswegen begehen, für einen Menschen, der eigentlich den in den in«, bezw. j:>0 des Slrafgejetzbnches vorgesehenen Strafen verfallen sollte. Wenn die Antisemiten sich dagegen auf das Urtheil des inzwischen als geisteskrank entmündigten Pforzheimer Goldwaarenhändlers Leopold Landau und auf die Eröffnungen berufen, die ein zum Christenthum übergetretener Zuchthäusler einem trotz aller Nachforschungen unauffindbar gebliebenen Strafanstaltsgeistlichen gemacht haben soll, beweist dies nur, wie schwer sie für ihre Nitualmerd- Beschuldigungcn Eidcshelfer finden! Der Kampf für unsere gute Sache kann und soll streng sachlich und mit jener ruhigen Entschlossenheit geführt werden, welche der festen Ueberzeugung entspricht, daß schließlich Recht doch Recht bleiben muß. Alle Bemühungen der Antisemiten haben es nicht verhindern können, daß ihnen durch wissenschaftliche Gutachten für immer die Möglichkeit benommen wurde, der Ermordung des Gymnasiasten Ernst Winter in Könitz ein religiöses Motiv unterzuschieben. So werden auch ihre krampfhaften Versuche scheitern, die Behörden an einer Fortführung der Untersuchung in dem Sinne zu hindern, welcher den antisemitischen Spekulationen auf das Ritualmcrd-Motiv nicht entspricht. Von jüdischer Seite konnte man sich nicht für die von dem Rechercheur George wiederholt angekündigten „Enthüllungen über die Koniher Affairc" irgendwie interessieren, weil man davon überzeugt war, daß die berufenen Untersuchungsbehorden ihre Schuldigkeit ohnehin thun und sich keine nützlichen Informationen entgehen lassen. Um so auffälliger war das massenhafte Aufgebot der Antisemiten, durch welches zwei solcher Vortragsversammlungen gesprengt wurden; denn denjenigen, welche eine besondere Vereinsgründung zur