Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1902)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1902-01-01
- Page
- 30 (sequence 6)
- Language
- German
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80 Im deutschen Reich. angebört hat, verschweigt das ehrenwcrthe Blatt seinen Lesern natürlich. Die „Magdeburger Sachsenschan", sagt deshalb: „Fürwahr, eine vornehme Gesinnung, ganz dem Standpunkte entsprechend, den die „Staatsb. Ztg." unter Leitung eines W. Bruhn erreicht hat. der lieber freisinniger Volksschullehre'r auf Rügen hätte bleiben sollen. Herrn W. Bruhn aber möchten wir den dringenden Rath geben, mit seinen ungerechtfertigten Angriffen zurückhaltender zu sein; wir könnten sonst doch einmal unsere Geduld verlieren und Dinge zur Sprache bringen, wie z. B. sein Vcrhältniß zum Grasen Pückler usw., die seine geschäftliche Thätigkeit in dem richtigen Licht zeigen würde". — Eine feine Gesellschaft! Der Verleger Herr -Wilhelm Bruhn wurde zwar am 14. Dezember in der Privatklage des Rechercheurs Rauch freigesprochen: dieser hat aber Berufung angemeldet; nach einigem Zögern that der zu 250 Mk. Geldstrafe vcrurtbcilte antisemitische Redakteur Dr. Böttcher das Gleiche. Aub gegen das Urtheil in der Sache Proskaucr, die Vcrurtherlung des Verlegers Bruhn zu 50 Mk. und die des Redakteurs Böcklers zu 100 Mk. Geldstrafe, ist Berufung angemeldet worden. Diese Vorfälle, sowie die nach dem abfälligen Bescheide des Oberstaatsanwalts über eine Beschwerde des Bauunternehmers Winter bewirkte Anrufung des Obcrlaudesgcnchtö zu Marienwerder bilden, anscheinend das Vorspiel zu dem Nicscn- Prozeß, den die Staatsanwaltschaft geg-m die „Staatobürger-Zeitg." wegen Beleidigung der Konitzcr Verwaltungs-, Polizei- und Gerichts- Behörden angestrengt hat, und in dem Adolf Lewv. Moritz Lewy, I. Casparu-Kom'tz und Großmann-Dütow als Nebenkläger auftrcten. Die „IüdischePreffe" bemerkt über eine kürZicd stattgehabteVerhandlung, daß diese besondere Bedeutung durch Bekundungen des Criminal-Jnspektors Braun erhalten habe, der unter seinem Erde erklärte, daß nur die Umtriebe der Antisemiten, speziell die der „Staats!)..Ztg.", daran Schuld gewesen, daß der Verüber des Verbrechens in Könitz unentdeckt geblieben sei. Allerdings gehört Herr Criminal-Jnspektor Braun nicht zu denen, welche sich darauf versteifen, jedes andere noch so naheliegende Motiv zu der entsetzlichen Frevelthat für unmöglich zu halten, als dasjenige des Ritualmordes, also ein Motiv, dessen Annahme mit der Beschimpfung der jüdischen Religion und deren gesetzlich geschützten Einrichtungen völlig gleichbedeutend ist. Trotzdem hat der wegen Hausfriedensbruchs kürzlich verurtheilte Herr Pfarrer Krösell in Kloxin in einer am 20. Dezember vor dem Schöffengericht zu