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Im deutschen Reich · 1902-01-01 · Heft 1 (Januar 1902) · p. 15

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 1 (Januar 1902)
Article
Das Rabbinerkolleg in Italien
Date
1902-01-01
Page
15 (sequence 8)
Language
German
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Das Rabbincrkolleg in Italien. 15 für das Rabbinerinstitut gebracht hatte, es zu verlieren und nach Florenz verlegen zu lassen. Außerdem mußte man Florenz eine außerordentliche Anstrengung insofern zumuthen, als die dortige Gemeinde, der Rabbiner, sowie die Leitung des schon vorhandenenkleinen und blühenden Kollegs darein willigten, sich die neue materielle und moralische, von Rom angebotene Last mit den wechselnden und unsicheren Hilfsmitteln, über die es verfügte, aufzubürden. Und außerdem wies das von Humbert I. erlassene königliche Dekret betreffend die Errichtung eines italienischen Rabbinerkollegs in der Hauptstadt, zum Ersatz für das ähnliche, schon in Padua vorhandene, ihm seinen Sitz ausdrücklich in Rom und nicht anderswo an. Um es also auf rechtlichem Wege nach Florenz zu verlegen, wäre ein neues, das frühere aufhebende Dekret nethig gewesen, eine weder leichte noch schnell zu er lau gen de Sache. Doch ein fester Glaube und starker Wille überwanden diese und andere geringere Schwierigkeiten, welche ich der Kürze halber hier übergehe. Die jüdische Gemeinde Roms erklärte sich nach langen Diskussionen dafür, Florenz die Ehre des Sitzes für das Kolleg zu überlasten; nur bewahrte es sich sein altes Recht und fuhr fort, eine Art Oberhoheit oder Oberaufsichtsrecht über die Leitung des nun florentinisch gewordenen Instituts auszuüben. Um an der Klippe des Königlichen Dekrets nicht zu scheitern, entschloß man sich, sie zu umgehen; man benutzte dazu eine rechtliche, geschickte und entscheidende Form, indem man ofsizicll beschloß, das Kolleg versuchsweise vorläufig nach Florenz zu verlegen. So war es nicht einmal nethig, an die politische Behörde eine diesbezügliche Anfrage zu richten. Aleletztes Hinderniß blieb schließlich nur noch das, die jüdische Gemeinde von Florenz und ihren Oberrabbincr zur Annahme zu überreden. Hier zeigte sich nun. wie viel der religiöse, von echt bürgerlichem Geiste erleuchtete Glaube vermag: Tie Israeliten von Florenz nahmen den Beschluß Roms mit einstimmigem Beifall auf. Die fiorcntinische Gemeinde erklärte sich zur Annahme des Anerbietens der römischen Schwester bereit, wobei sie auf alle von ihr gestellten Bedingungen ohne Beschränkungen, Ausnahmen oder Vorbehalte einging. Seinerseits antwortete I)r. Marguglies, er fühle sich durch das An» gebot geehrt, obwohl er die Verantwortlichkeit, die er dadurch auf sich lade, nicht verkenne. Es sei seine Pflicht als Rabbiner, als Israelit und als Mensch, zu dem mstzuwirken, was zum Wachsthum der Religion und zum Ansehen des Volkes Israel beitragen könne; er stelle sich deshalb gänzlich dem Kolleg zur Verfügung und ver-

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