Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1901)
- Article
- Theodor Franzen [Rezension]
- Date
- 1901-12-01
- Page
- 707 (sequence 8)
- Language
- German
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Bücherschau. 707 den in jenem Prozesse thätigen Oberstaatsanwalt verleumdet! Sich bei jenen verleumderischen Beleidigungen, so wie es ihr Verfasser thut, durch die Lücken in den Maschen des Gesetzes zu winden, das ist eine Le' .ung, welche sonst nur recht geübte Skandaljournalisten fertig bringen können. Abgesehen von jenen infamen Beschuldigungen gegen einen Mann, dessen Unschuld gerichtlich festgestellt ist, nennt Franzen nur noch ein anderes Mitglied der jüdischen Gemeinde Kölns mit Namen, den Besitzer eines Waarenhauses, das „weit über 1000 Personen" beschäftige. „Man bedenke 1000 Personen und Überschläge dann, wieviel vernichtete und am Emporkommen verhinderte Existenzen mit dieser Zahl den knüpft sind." Bei Lichte besehen, kann freilich dem Inhaber jenes Geschäfts nichts vorgeworfen werden, als was zahlreiche christliche Unternehmer, die oft noch deshalb gepriesen wurden, sowohl auf dem Gebiete der Landwirtschaft und der Industrie wie auch speziell im Handel gethan haben, daß er nämlich seinen Betrieb nach Kräften ausgedehnt hat. Alles, was sich gegen Herrn Leonhard Tictz in Köln sagen läßt, läßt sich auch gegen den verstorbenen Herrn Hertzog in Berlin sagen; auch mit der großen Anzahl seiner Angestellten sind Zweifellos „viel vernichtete und am Emperkommen verhinderte Existenzen verknüpft", was aber antisemitische Führer nie gehindert hat, von ihm Geld zu nehmen. Wir haben also, soweit Franzen aus moderner Zeit Namen nennt, die beiden topischen Fälle antisemitischer Verleumdungen. Dem einen Juden wird etwas vorgeworsen, was er nicht gethan hat; was dem andern aber als Schuld augerechnet wird, ist eine Handlung, die sicher auch jeder christliche Kaufmann vornehmen würde, wenn er sich davon Erfolg verspräche. Im übrigen bringt Franzen die alten Klagen der Antisemiten über die „Verrohung und Entsittlichung der Presse, die immer weiter um sich greifende Unehrlichkeit im (sic!) Handel und Gewerbe" und andere Uebelstände, die wir auch beklagen müsien, an denen aber die Inder: .nicht schuld sind und die durch den Antisemitismus nicht beseitigt werden. Sonderbar übrigens, daß ein Schriftsteller, der seine Pflicht, zu belehren und zu veredeln, so auffaßt wie Franzen, „von Verrohung der Pr-stse" und von „Unehrlichkeit im Handel und Gewerbe" — der Leser verzeihe, daß ich hier, da ich wörtlich zitiere, wieder „im" statt „in" sage — zu sprechen wagt. Oder vielmehr gar nicht sonderbar? Haben nicht die Herren von Hammerstein, Leuß und Consortcn dieBeschützer deutscherSittlichkeit gegen angebliche jüdische Verderbniß gespielt, bis sie mit dem Strafrichter Bekanntschaft machten,