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Im deutschen Reich · 1901-12-01 · Heft 12 (Dezember 1901) · p. 680

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 12 (Dezember 1901)
Article
Berlin
Date
1901-12-01
Page
680 (sequence 3)
Language
German
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680 Im deutschen Reich. „Staatöbürger-Zeitungs"-Redakteur Böckler zu 6 Monaten Gefängnis; die Strafe zu hoch bemessen scheint, sollte bedenken, daß der'Respekt vor der Rechtspflege erhalten bleiben muß, weil sonst die Selbsthilfe Mode wird. Wenn man, wie die Staatsbürgerin am 12. Dezember, gegenüber der in Kassel erfolgten Freisprechung der Händler M. und I. Nathan, Aeußerungen vertritt wie: „Die Bauern werden vermuthlich ein anderes Mal ihr Recht nicht wieder vor Gericht suchen, sondern kürzeren Prozeß machen", dann empfiehlt man verblümt — das Lynchen. ' Der „ Kren z - Z eitu ngs" - Art ikel „Zur Judenmache" legt ohne weiteren Beweis als eine von dem Engländer Markham gegen die „jüdischen" Millionäre Alfred Beit, Ecksteinmnd Gen. erhobene Anklage, den Krieg in Südafrika zu Gunsten ihrer Finanzoperationen augefacht zu haben, diesen Krieg allen Juden zur Last, spricht von einem „verbrecherischen Einfluß, den die „Internationale" auf das Geschick von Südafrika auegeubt hat" und empfiehlt, den gemeingefährlichen Umtrieben der jüdischen Internationaledas Handwerk zu legen. Sie sagt ferner: „Ehemals beschränkten sich die Juden darauf, das Land, in dem sie hausten, in mehr oder minder großartigem Maßstabe auszusaugen. ■ Jetzt ziehen sie sich obendrein die Weltpolitik zu Nutze, machen selbst Weltpolirik und verwickeln Nationen in Krieg. Die Missethaten der früheren Hofjuden ' sind Kinderspiel im Vergleich zu den verruchten Umtrieben der Weltsuden." — Es genügt' diese Methode der „Krenz-Zlg." niedriger zu bangen! Gegen den Verleger'Bruhu von der „Staatsbürger-Ztg." sowie gegenden verantwortlichen Redakteur derselben, O. Böckler, wurde am 7. Dezbr. vor der 147. Abteilung des Schöffengerichts eine Privatklage verhandelt, welche der Journalist Proskauer gegen dieselben angestrengt hatte. Zur Zeit, als die Wogen anläßlich der Konitzer Moidangelegcnbeit besonders hoch gingen, brachte die Staatsbürger-Zeitung einen Artikel, worin unter anderen; behauptet wurde, daß der Journalist Proskauer für den in Könitz weilenden Reporter Schiller an der Börse eine Sammlung veranstaltet, den Ertrag jedoch nur zum Thcil an Schiller abgelicsert habe. Diese Behauptung, welche Redakteur Böckler in zwei Volksversammlungen aufrecht erhalten hatte, war nach Angabe des Klägers unwahr. Der Gerichtshof kam zu einer Verurtheilung beider Angeklagten. Gegen Bruhn wurde auf fünfzig, gegen Böckler auf hundert Mark Geldstrafeerkannt. Dem Klüger Proskauer, dem der Gerichtshof glaubte, daß er keine Sammlung veranstaltet.habe, wurde die Befugnis^ zugesprochen, das Erkenntnis; in der Staatsbürger-Zeitung zu veröffentlichen. — Am '14. Dezember gelangte wiederum einer der vielen durch die Konitzer Affaire ver-

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