Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1901)
- Article
- Berlin
- Date
- 1901-12-01
- Page
- 681 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Korrespondenzen. 681 anlaßten Prozesse gur Verhandlung vor dem Schöffengericht. Angeklagt waren der Verleger der „SLaatsbürgerzeiLung", Wilhelm Bruhn und der verantwortliche Redakteur derselben, Drl Paul Bötticher. Ter Journalist Hermann Rauch, hatte gegen die Genannten Strafantrag gestellt, well in den Nummern 264 und.265 der „Staatsbürgerzeitung" Artikel veröffentlicht worden waren, die .sich " mit seiner Person beschäftigten und" schwere Angriffe gegen ihn enthielten. Der Gerichtshof sprach .den Beklagten Bruhn frei und' verurtheilte den Beklagten I)r. Bötticher zu 250 Mark Geldstrafe. Bon der Verhängung einer Freiheitsstrafe wurde Abstand genommen, weil zu damaliger Zeit die Wegen der Erregung in Betreff der Koniher Mordaffäre besonders hoch gingen, lieber eine interessante Episode aus dieser Verhandlung wird Folgendes berichtet: „Krimiualr'uspektor Braun erklärte unter seinem Eide, daß er bei seinen Bemühungen, die Konitzer Mordaffäre aufzriklären. keinen Unterschied zwischen Jude und Christ gemacht und nach ' beiden Richtungen hin mit gleicher Energie . recherchiert habe. Die von dem Verleger der „Staatsbürge.rzeitung" aufgestellte Behauptung, es läge ein Blutmord vor, habe er zurückgewiesen, da er sich als vernünftiger Mensch geschämt haben würde, an derartigen Unsinn zu glauben. Kriminalinspektor Braun erklärte ferner, daß dieHetzcreien und die Umtriebe der Antisemiten, speci'ell die der „Staatsbürgerzeitung" daran Schuld seien, daß der Thäter des Verbrechens in Könitz unentdeckt geblieben fei!" Ein Nachspiel zum Konitzer Prozeß beschäftigte am 9. De-, zember die 7. Strafkammer des Berliner Landgerichts I. Die Anklage richtete sich gegen den Rechtsanwalt Hugo Sonnenfeld-Berlin,' welcher beschuldigt wurde, den Ersten Staatsanwalt Schweigger in Könitz.'durch öffentlich ausgestellte Behauptungen beleidigt zu haben.. Er hatte nämlich am 20. Juni d. Js. in einer fcbr zahlreich besuchten Versammlung des Humanitätsvereins jüdischer Gewerbetreibender, einen Bericht über den Prozeß gegen Moritz Lewv erstattet und hierbei die Verurtheilung seines unglücklichen Klienten auf die antisemitische Hetze und auch aus. eine Bemerkung des Staatsanwalts zurückgeführt, .in .welcher sowohl Rechtsanwalt Senneufeld wie sein A'itvertheidiger Rechtsanwalt Appelbaum . eine Verdächtigung des Moritz, Lewy .als angeblichen Theilpehmers an der Ermordung Winters gefunden hatten^ Diese Mordverdachtigung hatte Rechtsauwalt' Sonneufeld, iln.iProzes; als illoval und als Stimmungsmache erklärt,