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Im deutschen Reich · 1901-12-01 · Heft 12 (Dezember 1901) · p. 672

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 12 (Dezember 1901)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1901-12-01
Page
672 (sequence 7)
Language
German
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G72 Im deutschen Reich. daß die sonst so geschwätzigen Offiziösen eine Berichtigung in diesem Falle nicht für nöthig gehalten haben. Hier bätte unser Volk sie erwartet." Eine noch weitgehendere Respektlosigkeit dieses „AnLisemiten- Volks" erkennt man aus nachstehender Briefkasten-Notiz der „Ostdeutschen Tageszeitung": „Auch ich war in der Mosch-Versammlung. Da aber Herr von Mosch ein Kaiserwort: „Unsere Zukunft liegt aus dem Wasser" am Schlüsse so unschön umänderte — er sagte: „liegt im Dr—", so kann ich dem „nationalen" Manne nur mein tiefstes Bedauern ausdrücken." Für den Werth der antisemitischen Lovalitäts-Versicherungen. die lebhaft an den Spottvers erinnern: „Und der König absolut, wenn er uns den Willen thut!" ist es bezeichnend, daß die monarchische Gesinnung sofort schwindet, wo die antisemitische Propaganda durch dieselbe nicht gefördert wird. Die „Staatsbürger-Ztg." schrieb am 27. November über tru Ehckonslikt am hessischen Hofei „Großherzog Ernst Ludwig ist ein wahrhaft deutscher Mann und Fürst, während die Großherzogin Victoria sich mit ihrer ausgesprochenen „Engländerei", ganz zu geschweige» von anderen Dingen, im hessischen Volke keine Sympathien erworben hat. Der Großherzog ist ein leutseliger Herr, während die Großherzogin stolz und zurückhaltend dem Volke gegenüber war. Die Popularität des Großherzogs nimmt von Tag zu Tag zu, wahrend man der scheidenden Landesmutter keine Thräne nachweinen wird." Es hieße, alte Wunden anfreißen, wenn man daran erinnern wollte, welcher unserem Kaiserhause noch näher stehenden Fürstin von antisemitischer Seite durch denselben Vorwurf der „Engländerei" das Leben verbittert und noch nach dem Tode schweres Unrecht zugcfügt worden ist. Gegen antisemitische Terrorisirungs-Versuche sind selbst solche Negierungen nicht geschützt, welche dieser Bewegung sonst nicht abhold scheinen, da sie ebenfalls angegriffen werden, sobald sie in bester Absicht etwas anordnen, was die Einnahmen der Geschäftsantisemiten zu schmälern droht. Eine sächsische Verwaltungsbehörde richtete kürzlich an die ihr unterstellten Beamten die ernste Mahnung, die Vergnügen in den Beamtenvereinigungen in Anbetracht der mißlichen Zeitverhältniffe auf das geringste Maß einzuschränken. Ferner wurde den Beamten nahegelegt, nicht in mehrere Vereine einzutreten, da das Vereinswesen nicht geringe Opfer fordere. Von der sächsischen Staatseisenbahn-Derwaltung soll die gleiche Mahnung an die Beamten ergangen sein. Dazu bemerkte die „Staatsbürger-Ztg." sofort: „Die Beamten werden schon am eigenen Geldbeutel merken, daß ihnen zu Luxusausgaben nicht viel übrig bleibt. Solche obrigkeitlichen Ein-

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