Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1901)
- Article
- Die bayerischen Volksvertreter jüdischen Glaubens
- Date
- 1901-12-01
- Page
- 661 (sequence 3)
- Language
- German
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Die bayerischen Volksvertreter jüdischen Glaubens. 661 Unterschied in sittlicher und rechtlicher Beziehung zwischen einer kleinen und großen Rechtsverletzung." Er warnt, bei der Anwendung des Gesetzes am äußeren Buchstaben hängen zu bleiben, anstatt in die Tiefe der Rechtstheorie hinabzusteigen und den Geist derselben heraufzuholcn; er warnt insbesondere davor, daß man das scharfe Messer der Strafparagraphen an die politischen Vergehen anlege, indem er im Hinblick auf Hercnprozesse und Autodafes an die Wandelbarkeit des Rechtsbewußtseins erinnert. Es giebt nach seiner Ansicht nur einen Weg, um eine Bewegung wie den pfälzischen Aufstand für die Zukunft unmöglich zu machen, den Weg gründlicher Reformen. Denn, diejenigen Staaten, in welchen, wie in England, die demokratischen Grundsätze bereits' eingesührt waren, hätten am ruhigsten die Stürme des Jahres 1848 ertragen, während man in denjenigen Staaten, wo diese Grundsätze noch nicht eingeführt waren, dieselben als Revolntionsöl verwenden mußte, um die aufgeregten Wellen zu beschwichtigen und das Staatsschiff zu retten. Rur dann werde man den Gesetzen die allgemeine Achtung verschaffen, wenn sie von der Art seien, daß sie die allgemeine Achtung verdienen, und wenn ihre Anwendung «von der Art sei, daß sie die Billigung des Volkes erhält. Der Polizcistaat, in welchem alles verboten ist, was nicht erlaubt ist, müffe darum sich verwandeln in einen Freistaat, wo alles erlaubt ist, was nicht verboten ist.- Schon manche der bisher mitgetheilten Aenßernngen dieses Eiferers für die angeborenen Menschenrechte hat erkennen lassen, daß sie eingegcben sind von dem Bewußtsein, einer in ihren Rechten benachteiligten Minderheit in dcrGcsellschast anzngebören. Toauch, wcnnerbei Berathung des Gesetzentwurfes über LandräLbe äußert.- „Ich glaube, der Gott der Juden ist derselbe wie der, bei dem der Evrisl schwört, und wenn.der Christ sagt: so wahr mir Gott helfe, wird es ihn ebenso binden, als wenn er hinzufügt: und sein heiliges Evangelium." Er ist auch der erste gewesen, der in der bayrischen Kammer für Gehaltsaufbesserung und staatliche Gleichstellung der israelitischen Religionslehrer, die noch heute einen harten Kampf um die Existenz zu führen haben, mit dem Hinweis darauf eintrat, daß das Judcnthum zwar eine Privatkirchengsiellschaft, aber doch keine Aktiengesellschaft sei. (Verhdl. vom 1*. Oktober 1849, 21. November 1851 und 17. Januar 1852.) Im allgemeinen jedoch befleißigte er sich, so oft die Judenfrage zur Debatte stand, grundsätzlich einer klugen Zurückhaltung, wenn es ihm auch an Interesse und warmer Antheilnahme dafür ebenso wenig fehlte als an dem guten Willen, die Lage seiner Glaubensgenoffen auf legislativem Wege zu verbeffern. *) 0 Vgl. Gotthelf: Die Rechtsverhältnisse der Juden in Bayern, E. 179, Anmerkung 4.