Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1901)
- Article
- Die Anstellung von Staatsbürgern jüdischen Glaubens im Staatsdienste
- Date
- 1901-12-01
- Page
- 657 (sequence 7)
- Language
- German
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Die Anstellung von Staatsbürgern jüdischen Glaubens im Staatsdienste. 657 traten den verdienten Widerhall. Den Eindruck, den die Ausführungen des Justizministers auf liberale Kreise machten, faßt die „Köln. Ztg." in die Worte zusammen: „Innerhalb des Rahmens des Gesetzes wird man bestrebt sein, der hinsichtlich israelitischer Juftizbeamten nun einmal vorhandenen Stimmung der Bevölkerung soweit wie möglich Rechnung zu tragen. Das ist also doch trotz der formalen Ablehnung nichts anderes, als die thatsächliche Anerkennung des von den Klerikalen und Agrariern Behaupteten und Gewollten." Aber selbst Organe des (Zentrums können sich ernster Bedenken nicht entschlagen. Die streng katholische „Köln. Volkszeitung" schreibt: „Der Justizminister erklärte, er tonne wegen Gcsetzesbedenken dem Anträge keine Folge geben, werde aber der Stimmung der Bevölkerung soweit wie möglich Rechnung tragen. Mit der „Stimmung der Bevölkerung" in solchen' Fragen ist es eine mißliche Sache. In weiten protestantischen kreisen des Deutschen Reiches ist zweifellos „Stimmung" dafür vorhanden, daß katholische Beamte möglichst wenig angestellt werden; als berechtigt werden die deutschen Katholiken diese Stimmung niemals anerkennen, sondern verlangen, daß die verfassungsmäßige.Gleichberechtigung auch ihnen gegenüber zur Wahrheit werde. Allerdings würden die deutschen Katholiken sehr froh sein, wenn in allen Zweigen der staatlichen Verwaltungen katholische Beamte auch nur annähernd im Derhältniß der katholischen Bevölkerung zur Gesammtbevölkerung ausgenommen würden. Wir sagen „annähernd", denn wir verlangen leine sogcn. mechanische Parität. Auch bei strikter Durchführung des Antrages Heim, woran nach der Erklärung des Justizministers nicht zu denken ist, würden in der Justizverwaltung-die Israeliten immer noch bester stehen als die Katholiken. Anderseits darf aber auch nicht vergessen werden, daß den Israeliten manche Verwaltungszweize thatpchlich so gut wie verschlossen sind, daß sie sich daher naturgemäß in stärkerer Anzahl der ihnen thatfächlich nicht verschlossenen Justizverwaltung zuwenden. Grundsätzlich schief ist der Antrag Heim unter allen Umständen." Tie Stellung'der Juden zu der ungelöst gebliebenen Streitfrage kann durch alle diese Vorgänge nicht verändert werden. Für v.e gilt nach.wie vor das, was in einer in Berlin abgehaltenen Versammlung unter allgemeiner Zustimmung zum Ausdruck gelangte: „Es kommt nicht daraus au, ob hier und da in der Verwaltung noch ein Jude sitzt — darauf legen wir keinen Werth als Gesammtheit —, sondern worauf es uns ankommt, ist einzig und allein, daß die Juden sich nicht als Staatsbürger zweiter Klasse thatsächlich fühlen