Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1901-12-01 · Heft 12 (Dezember 1901) · p. 658

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 12 (Dezember 1901)
Article
Die Anstellung von Staatsbürgern jüdischen Glaubens im Staatsdienste
Date
1901-12-01
Page
658 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2316602-2316676-2316688-2328764--08915-2328844
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Im deutschen Reich. 558 müssen. Das Gefühl der Zurücksetzung, die Ueberzeugung, daß durch die Verwaltungspraris, daß in der Realität wir unserer Rechte beraub: sind, daß es keine andere Interpretation giebt, als daß wir Staatsbürger zweiter Klasse bereits sind, dies ist es, was uns veranlaß:, auf jede Gefahr hin hier hineinzugreifen und nicht nach dem Rathe zu handeln: guieta. non movere!“ — Das Berliner AntisemitenblaN hat nicht nur dem hessischen Justizminister, der „prinzipiell nichts gegen die Anstellung jüdischer Richter einzuwenden hat", aber nodi niemals während seiner Amtsführung einen jüdischen Richter anstellte, sondern auch den bäuerischen Justizminister, welcher „danach trachtet, Jnstizbeamte mosaischen Bekenntnisses nur dort anzustellen, wo sie Anstoß nicht erregen", als „principiclle Philosemiten" verspottet; die kaum minder antisemitische „Kreuz-Zeitung" nahm die Sache .ernster und verflieg sich sogar bis zur Warnung vor einer „Einschränkung des Rechts der Christen". Solche Aeußerungcn, gleichviel ob sie spöttisch oder zornig oder wehmüthig lauten, sollten die deutschen Justizminister, die sich offen als Richtantiscmiten bekennen, aber eb^rsowenig als Philosemiten gelten wollen oder können, höchstens davon überzeugen, daß sie, entschieden ablehnend gegen den mathemathischen Schraubstock der kleinen Cpigonen der großen Centrumsführer Windthorst und Reichensperger und völlig unbekümmert um „vermeintlich" zu berücksichtigende „Imponderabilien", nur das thun dürfen, was der Sinn für Recht und Gerechtigkeit, für Gesetz und Verfaffungstreue ihnen gebietet. Sie sind keine Philescmiten und sollen es nicht sein, aber das darf man von ihnen erwarten, daß sie als die eigentlichen Hüter der verfassungsmäßigen Zustände, im Einverständniß mit ihren Ministercollegen, künftig dafür sorgen, daß das, was Gesetz und Verfassung den Minoritäten der Bevölkerung gewährleisten, denselben nicht nur im Princip verbürgt, sondern auch in Wirklichkeit erreichbar gemacht wird. Die Frage der Anstellung von Staatsbürgern jüdischen Glaubens im Staatsdienste ist keine „Judenfrage", sondern eine Frage des Rechro und der Billigkeit, und deshalb kann sie nicht umgangen werden. Wird die Lösung dieser Frage zeitweilig durch die Unduldsamer einzelner Volkekreise erschwert, so strebe man danach, diese Kreise zur Toleranz zu erziehen! Volksmeinungen fluthen ab und zu; das Recht steht aber felsenfest, unerschüttert von der Brandung dieser Wogen, und strahlt doppelt hell, wenn diese sich im Lichte der Aufklärung wieder glätten!

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.