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Im deutschen Reich · 1901-12-01 · Heft 12 (Dezember 1901) · p. 656

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 12 (Dezember 1901)
Article
Die Anstellung von Staatsbürgern jüdischen Glaubens im Staatsdienste
Date
1901-12-01
Page
656 (sequence 6)
Language
German
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Hm deutschen Reich. 6 5» 6 Mitglieder fehlten und weil der Führer des bayerischen Ceurrums, Atzn Dr. ©aller, anders als im Finanzausschuß stimmte, wo er als Vorsitzender den Ausschlag gegeben hatte. Schließlich trat auch der Justizminister von Leonrod nicht mit derselben Entschiedenheit wie im Ausschuss? auf, obgleich der Antrag Heim seine Spitze offenbar gegen die Justizverwaltung richtete. Die Erklärung des Ministers lautete.- „Nach dem Reichsgesetz vom 3, Juli 1869 sind alle aus der Verschiedenheit des Religionsbekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der staatsbürgerlichen Rechte aufgehoben. Nach diesem Reichsgesetz kann den geprüften Rechtopraktikanten mosaischen Bekenntnisses der Eintritt in den Staatsdienst nicht verwehrt werden. Dieses erkennt der Antragsteller selbst an, indem er einen gewissen Procentsatz zulassen wollte. Das vom Antragsteller genannte Procentverhältnis; der Bevölkerungszahl ist bisher allerdings nicht eingehalten worden. Im Hinblick auf das Reichsgesetz vom Juli 1 869 kann ich nicht die Verpflichtung übernehmen, den vom Abg. Dr. Heim gewollten Proeentsatz einzuhalten, aber ich erkenne an, daß in manchen Bezirken die Amtsthätigkeit eines Richtero mosaischen Bekenntnisses durch die Stimmung der Bevölkerung beeinträchtigt werden kann. Deshalb war es schön bisher 'mein Bestreben, zu vermeiden, daß jüdische Beamte in solchen Bezirken verwendet werden. Aus meiner Erklärung geht hervor, daß ich zwar dem Anträge, so wie er lautet, weil er ungesetzlich ist, eine Folge nicht geben kann, daß ich aber innerhalb des Rahmens des Gesetzes bestrebt war' und bestrebt sein werde, der Tendenz des Antrages, der von der Stimmung der Bevölkerung ausgeht, Rechnung zu tragen." — Mit 77 gegen 91 Stimmen wurde trotzdem der Antrag des Abg. Heim angenommen, gegen welchen außer den Liberalen und Sozialdemokraten vom Centrum nur die Abgg. Reb, Di*. Siben, Dr. Schädlcr, sowie die Dberlandesgerichtsräthe Geiger und Lerno stimmten. Die mannhafte Erklärung, welche der Referent Abg. Lerno im Laufe der Verhandlung abgegeben hatte, bildete einen wahren Lichtpunkt derselben. Er sagte: „Ich stimme gegen den Antrag, weil für mich als Juristen das bestehende Gesetz die Norm bildet und mir die Rücksicht auf die Unparteilichkeit und Objectivität des Richterstandes weit höher steht als selbst dic Stimmung der Partei." Die Warnung des liberalen Abg. Dr. Casselmann, daß auch einmal hinsichtlich der protestantischen Beamten die Berücksichtigung des Zahlenverhältnisses zwischen der protestantischen und der Gejammtbevölkerung gefordert werden könne, fand außer den Par-Leigenossen des Redners nur bei den Socialdemo-

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