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Im deutschen Reich · 1901-12-01 · Heft 12 (Dezember 1901) · p. 655

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 12 (Dezember 1901)
Article
Die Anstellung von Staatsbürgern jüdischen Glaubens im Staatsdienste
Date
1901-12-01
Page
655 (sequence 5)
Language
German
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5Die Anstellung von Staatsbürgern jüdischen Glaubens im Staatsdienste. 655 ganz anderer. - Abg. Dr. Cassel ma n n bekämpft die Ausführungen des Abg. Dr. Piäller. Wenn die jüdische Presse die Gefühle der Katholiken verletze, so mißbillige er das. Darunter dürften aber die jüdischen Richter nicht leiden. Die Ausführungen des preußischen Juftizministers könne er nicht billigen. — Abg. Keßler vertheidigt seine Unterzeichnung des Antrags in längerer Ausführung. — Abg. vr. Heim: Er habe den Antrag nicht ad irato gestellt, sondern wegen des prozentualen Mißverhältnisses. Er verwahre sich dagegen, daß mit dem Antrag der konfessionelle Friede gestört wird. Was in Preußen möglich sei, gehe auch bei uns. — Korref. Joseph Wagner wendet sich im Schlußworte gegen die Ausführungen des Vorredners und hält an der Ablehnung fest. — Ref. Lerno begreift die Gefühle Hilperts und der Antragsteller, beharrt aber auf seinem Standpunkt und hält aufrecht, daß auch die Zahl der Protestanten im Justizdienst, größer sei, als sie nach der Bevölkerung trifft, so daß der Antrag allerdings Konsequenzen für die Protestanten batte. — Der Antrag wird mit 7 gegen 7 Stimmen durch Stichentscheid des Vorsitzenden abgelehnt." So bedauerlich die wiederholten Versuche, die verfassungsmäßig gewährleistete Gleichberechtigung der Confcssionen auf eine procentuale Betheiligung der einzelnen Eonfessionen an den einzelnen Staatsämtern zu beschränken, so hatten sie doch in diesem Fall den von den Antragstellern kaum erwünschten angenehmen Erfolg, daß den im bayerischen Justizdienst thätigen jüdischen Beamten von angesehenen Juristen der liberalen wie der Eentrumspartei (die beiden Referenten Lerno und Wagner sind Oberlandesgerichtsräthe, vr. Caffelmann ist Bürgermeister von Bayreuth) ehrende Worte der Anerkennung gezollt wurden. Rühmend hervorzuheben war die entschiedene Haltung des bayerischen Juftizministers gegenüber der Zumuthung, durch Vcrwaltungsmaaßnahmen Gesetz und Verfassung zu umgeben. Daß der bayerische Minister die Beschränkung der Anstellung jüdischer Bewerber auf einen gewissen Procentsatz als Gesetzesverletzung bezeichncte, mußte als besonders bedeutungsvoll erscheinen. Der Antrag deS Abg. Heim, die Regierung zu ersuchen, Israeliten nur im Verhältniß der Zahl der Israeliten zur Gejammt- Bevölkerung Bayerns in den Staatsdienst aufzunehmen, kam am -9. November bei der Berathung des Justizetats im bayerischen Landtage zur Verhandlung. Dort erfuhr er aber eine ganz andere Be- Handlung als im Finanzausschüsse, weil von liberaler Seite verschiedene

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