Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 11 (November 1901)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1901-11-01
- Page
- 636 (sequence 4)
- Language
- German
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636 Im deutschen Reich. gesagt hat, sondern auf dasjenige, was von seinen früheren Aussagen protokollarisch fixiert ist, obwohl wiederum ein jeder weiß, wie außerordentlich schwierig beim bestenWillen und bei dem größtenZeitaufwand es ist, die Aussagen eines anderen, vielleicht gar eines Ungebildeten, in bestimmter Weise schriftlich zu Protokoll zu bringen. Wenn wir uns unter dem Einfluß einer Massensuggestion, wie sie in diesem Falle ganz zweifellos verbanden geweien ist — wenn wir uns da die Zeugen denken, die wiederholt vernommen worden sind, amtlich und nicht amtlich, so ist es unvermeidlich, daß eine ganze Reihe von falschen Aussagen abgelegt worden sind, und eine der allergefährlichsten Sachen, die wir da vornehmen könnten, wäre — zum Theil ist cs ja leider geschehen — auf Grundlage dieser einander widersprechenden, zum Theil nachweisbar unrichtigen Aussagen ein Meineidsversahren oder vielleicht mehrere Memeidsverfahren einleiten zu wollen. Die Gefährlichkeit derartiger Mcinoidsprozesse im Anschluß an eine die Gemüther des Volkes aus das lebhafteste erregende verbrecherische Tbatfache, die Gefährlichkeit dieser Mciueidsprozcsse, das wäre, glaube ich, etwas, was uns die Ereignisse in Könitz auf das allerdeutlichste hätten zeigen sollen. Aus dkejem Wirrwarr der Aussagen ist ein Ausweg nur dann möglich, wenn die Personen, die über die Aussagen zu uriheilen, auf Grundlage der 'Aussagen das Urtheil zu fällen haben, über die reichste psychologische Erfahrung verfügen. Wenn die nicht da ist, müssen Fehlgriffe gemacht werden, und das wäre die Forderung, auf die ich als Zweites Hinweisen möchte. Wir können es ja mit voller Beruhigung sagen: wenn von einem gewerbsmäßigen Verbrecher heute ein Verbrechen begangen wird, dann arbeitet unser ganzer -Strafapparat mit voller Promptheit und mit voller Sicherhen, dank insbesondere der mustergiltigen Organisation, der mustergiltigen Verbildung und Tätigkeit unserer Kriminalpolizei; wenn aber ein Verbrechen begangen wird, bei dem die Triebfeder auf einem komplizierten psychischen Vorgänge beruht, dann versagt unsere Kriminalpolizei, dann versagt uns der Untersuchungsrichter, dann versagt uns die Staatsanwaltschaft. Die psychologischen Erfahrungen, die psychologischen Kenntnisse, die da nöthig wären, um zum Ziele zu kommen, die fehlen, und die Forderungen, die wir, meine ich, gerade belehrt durch den Konitzer Prozeß mit aller Bestimmtheit stellen müßten, wären die: einmal nach einer Umgestaltung unseres ganzen Untersuchungsverfahrcns überhaupt und dann weiter die Forderung nach einer berufsmäßigen Ausbildung aller derjenigen Personen, diemit dem Strafprozeß zu thun haben. Auf Namen, die genannt worden sind, bei denen diese Voraussetzungen eben nicht zugetroffen sind,