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Im deutschen Reich · 1901-11-01 · Heft 11 (November 1901) · p. 624

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 11 (November 1901)
Article
Berlin
Date
1901-11-01
Page
624 (sequence 8)
Language
German
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624 Im deutschen Reich. die von anderen Anwälten nicht für vereinbar mit der Würde und der Ehre dev Anwaltsstandes angesehen wird, ist zur Keuntnih des Ehrenrathes gebracht worden. Der Beklagte versicherte, daß er von der Sache keine Kenntnis; habe. Das Album sei ohne sein Wissen von seiner Gattin im Sprechzimmer ausgelegt worden. Es wuree deshalb auf Freisprechung erkannt. Nach der „Volksztg." handelt es sich um den Rechtsanwalt Schwiudt, der ehemals in der konservativ-antisemitischen Bewegung Berlins eine Nelle gespielt und auch als Rei-.l Stagskandidat fungiert hat. Wie würde die antisemitische Presse dmr Fall auSgeben'et haben, wenn ein jüdischer Anwalt in Frage gekommen wäre!" Die „Deutsch-Sozialen Blätter" berichten über das Vorkommnis;, ohne den Namen ihres Parteigenossen zu nennen, offenbar um ihre Leser in dem Wahn zu erhalten, daß es sich um einen jüdischen "Anwalt handle. linier der Ueberschrift „Die Blüthe der deutschen Jugend" berichtet der Vorwärts": „In seiner Vorlesung über den Reichs- Eivil.Prozeß erwähnte am verflossenen Sonnabend Professor Köhler als einen sebr brauchbaren und in der Praxis sehr verbreiteten Kommentar den von „Wilmcwoki und Leon". Kaum hatten die Zuhörer den Namen Levy gehört, als sie auch schon durch ein allgemeines Scharren mit den deutschen Füßen ihrem Mißfallen darüber Ausdruck gaben, daß ein Mann mit solchem Namen sich erlaubte, etwas wirklich Brauchbares zu schreiben. Doch dies war erst das Vorspiel; denn als Professor Köhler bedauerte, das; dieser Kommentar leider nicht in neuer "Auflage zu babcu sei. weil Wilmowski gestorben und Levy, der bekannte Berliner Justizralh, vor noch garuicht langer Zeit ermordet werden sei, da gab die Gesellschaft durch ein starkes, anhaltendes Trampeln ihrem Beifall darüber Ausdruck, daß der Manu mit dem jüdischen Namen ein iolckeS Ende gefunden." — Die „Staatsbürger-Zeitung" rechtfertigt das Verbalten der antisemitischen Studenten, indem sie diesen das Recht zuspricht, gegen eine allzu eingehende Empfehlung Levys Einspruch zu erheben. ES ist wirklich weit gekommen! Die „Krenz-Ztg." bespricht in empfehlender Weise eine unter der Ueberschrift „Magyaren. Numänier und Juden ut Ungarn" von dem Kronstädter Advokaten Di*. Eugen von Üerneut) verfaßte Schrift, tu welcher gegen die liberale Partei deä ungarischen Reichstags und die „jüdische Hochfinanz" geeifert und den Rumänien! empfohlen wird, sich an den Wahlen zu betheiligen. Besonderes Gewicht legt die „Kreuz-Ztg." auf den Satz der Lemeny'fchcn Schrift: „Um Gesetze zu ändern, giebt eS zwei Wege: einen ungesetzlichen

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